Kaufmannseigenschaft seid 1.4

Hallo,

ich hatte vor ca. einem Monat mal von einem Mahnbescheid berichtet, denn ich beim Amtsgericht einreichen wollte. so weit, so gut. Jetzt kam der Antrag vom Amtsgericht zurück mit der Bitte um Klärung der einzigen Frage und zwar die Bezeichnung meiner Firma ( Einzelunternehmer ), denn die Art meiner Forderung deutet auf eine Kaufmannseigenschaft ein und da müsste man seid 1.4.2002 die Bezeichnung e.K. führen ?

Habe ich noch nie und niemand hat das bisher verlangt oder mich drauf hingewiesen ( Finanzamt, Stb, IHK etc.)

Weiß da jemand was darüber und muss ich was machen ( Ich firmiere bisher als Mark Keiler Küchenmontage)
oder soll ich im Antrag bei Adresse statt 3 = Einzelfirma jetzt 1 _ Herr angeben oder es doch besser meinem RA geben ?

Danke im Vorraus

hi,

bist du im handelsregister eingetragen? dann e.K.
müsstest du ins handelsregister eingetragen sein (nach art und umfang ein in kaufmännischer weise eingerichteter geschäftsbetrieb)? dann e.K. + Eintragung vornehmen lassen

musst du nicht / bist du nicht im handelsregister --> kleingewerbe, auf dem mahnbescheid solltest du lieber „Herr“ verzeichnen lassen.

mfg vom

showbee