Kaufmannseigenschaft

Hallo Zusammen!

Während meiner kaufmännischen Ausbildung wurde zwar viel Wert darauf gelegt das man die unterschiedlichen Kauf-mannsarten im Schlaf runterrasseln kann (und wie so oft, wurde bald darauf das Gesetzt geändert und alles was man gelernt hatte war Schnee von vorgestern…), aber die Abgrenzung, wann ein Selbständiger denn nun ein Kaufmann ist wurde nur in Richtung Freiberufler gelehrt. Die in der Praxis viel häufiger auftretende Frage, ab wann ein Kleiner Gewer-betreibender denn nun ein Kaufmann ist, wurde nicht behandelt.

Das HGB scheint mir bei der Beurteilung wenig hilfreich. Hier wird ja immer sehr stark auf den „Kaufmann“ und das „Handelsgewerbe“ abgestellt. Zumindest nach allgemeinen Verständnis ist ein Kaufmann bzw. Handelsgewerbe aber ein Betrieb, der in irgendeiner Form Waren handelt. Reine Dienstleister werden zumindest nach dem allgemeinen Verständ-nis nicht als „Kaufleute“ gesehen. Das HGB stellt die Kaufmannseigenschaft allerdings auf das Vorhandensein eines Gewerbebetriebs ab. Alle diejenigen Dienstleister, die nicht Freiberufler sind, scheinen dann doch wieder unter die Defi-nition des Kaufmanns gemäß HGB zu fallen. Die nebulöse Ausnahme wäre, „dass das Unternehmen nach Art oder Um-fang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert“. Wo hier aber die Grenzen sind, bleibt im Dunkeln.

Wie sieht es nun aus, wenn der Gewerbetreibende brav seinen sonstigen Verpflichtungen (Gewerbeanmeldung, Steuer-erklärung) nachkommt, sich aber nicht um die Frage, wann er die Grenze vom Gewerbetreibenden zum Kaufmann über-schreitet kümmert? Wird er irgendwann aufgefordert, sich ins Handelsregister einzutragen und zukünftig eine Bilanz zu erstellen, oder flattert ihm irgendwann eine Anzeige ins Haus, weil er nach dem Gesetz ja Kaufmann ist, die diesbezügli-chen Pflichten aber nicht erfüllt hat?

Übrigens: Ich habe mir etwa 50 Treffer aus Google zu diesem Thema angeschaut. Alle zitieren mehr oder weniger wört-lich das HGB. Auf keiner einzigen Seite wurde aber irgendwie konkretisiert, welche Arten von Geschäftsbetrieb denn keinen „kaufmännischen Geschäftsbetrieb“ erfordern, bzw. welcher Umfang als Grenze zwischen Kaufmannseigenschaft Ja / Nein zu sehen ist.

Artikel, die sich mit Abgrenzungsproblemen beschäftigen, haben regelmäßig die Problematik Kaufmann / Freiberufler zum Thema.

Vielleicht finde ich ja hier jemand, der etwas konkretere Angaben machen kann. Mir ist schon klar, dass in Anbetracht der Tatsache, dass sich der Gesetzgeber – wie leider so oft – um eine eindeutige Definition drückt, hier wahrscheinlich nur ungefähre Grenzen definiert werden können, aber es muss doch möglich sein, zu sagen, ob z.B. eine Umsatzgrenze im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegt, ob bereits ein einzelner Mitarbeiter den Kleingewerbetreibenden zum Kaufmann macht oder erst mehrere, etc…

Danke für jede Hilfe
Conrad

  • Wann ist denn eine Freiberufler ein Kaufmann ?
  • Kaufmann bzw. Handelsgewerbe hat nichts mit handeln zu tun!
    Im Gesetz nachgucken!

Hallo Bernie!

Habe ich mich wirklich so unklar ausgedrückt?

  • Wann ist denn eine Freiberufler ein Kaufmann ?

Ein Freiberufler ist eindeutig KEIN Kaufmann. Da ist die Grenze klar!

Im Gesetz nachgucken!

???Bitte lese mein Posting noch einmal durch, ich weiß beim besten Willen nicht wie ich noch ausführlicher meine Probleme bei der Interpretation(!) des Gesetzestextes beschreiben könnte…

Gruß Contrad

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„Ein Freiberufler ist eindeutig KEIN Kaufmann. Da ist die Grenze klar!“

Ja, gut,
die Ironie hat ich jetzt nicht erkannt.

Das andere muss ich mir noch mal genau durchlesen.

Man muss aber einfach nur die Definition im Gesetz befolgen.
Da gibts ja auch nicht nur eine Möglichkeit, um Kaufman zu sein;
sondern mehrere.

Es gibt dann natürlich auch noch Abgrenzungschwierigkeiten,
wie mit dem Kaufm.Geschäftsbetrieb;
im Gesetz ist halt auch nicht immer festgelegt, wann ein
Kaufmann vorliegt und wann nicht.

Die Neuordnung ist ja immer noch nicht rechtssicher.

Die beantwortung der frage, ob ein Gewerbebertrieb eine kaufmännische Einrichtung erfordert, muss die gesamten Verhältnisse würdigen.

Dazu gehören insbesondere das eingesetzte Kapital, die vielfalt der
Aufgaben bzw erbrachten Leistungen, die Anzahl der mitarbeiter;
der umsatz, der gewinn, die Inanspruchnahme von krediten, das
Ausstellen von Wechseln…

Richtlinien für die einzelnen Branchen gibts bei der IHK bzw.
HWK.

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Danke Bernie!

Richtlinien für die einzelnen Branchen gibts bei der IHK bzw.
HWK.

Dann werde ich da mal auf Suche gehen.

Gruß Conrad

Hi !

Zu nahezu jedem Gesetz, welches in Deutschland so vorhanden ist, gibt es irgendwelche Kommentare (Wirtschaft) oder Verordnungen (Verwaltung). Zum HGB gibt es einige gute und umfangreiche Kommentare. Aber selbst in den Studienkommentaren (Baumbach/Hopt oder Koller/Roth/Morck) lassen sich hier schon die Kriterien finden, wann ein „nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb“ erforderlich ist.
Die Großkommentare (Ebenroth / Boujong / Jost oder Münchener Kommentar) gehen natürlich noch wesentlich umfangreicher auf die Kriterien ein.

Die wichtigsten wurden in diesem Thread übrigend bereits benannt. Und was auch ganz wichtig ist, nämlich, dass nicht nur eines der Kriterien den Ausschlag pro/contra Kaufmann gibt, sondern die Gesamtbetrachtung, wurde auch schon herausgearbeitet.

Aktuelle Kommentare zum HGB lassen sich z.B. hier finden http://www.beck-shop.de/trefferliste.aspx?toc=55&page=0
aber auch in jeder Uni-Bibliothek, die einen betriebswirtschaftlichen Teil hat, dürften diese im Regal stehen.

BARUL76

Danke Barul,

Die Großkommentare (Ebenroth / Boujong / Jost oder Münchener
Kommentar) gehen natürlich noch wesentlich umfangreicher auf
die Kriterien ein.

Sind nur nicht ganz billig … unsere lokale Provinz-Bücherei dürfte das kaum führen.

aber auch in jeder Uni-Bibliothek, die einen
betriebswirtschaftlichen Teil hat, dürften diese im Regal
stehen.

Tja, wenn ich in Rente gehe fange ich vielleicht ein Studium an. Hatte eigentlich gehofft, hier im Forum die Information zu bekommen, aber ist vermutlich zu kompliziert. Wie unsere Gesetze generell - ist ja ein beliebtes Mittel von Herrschaft die Gesetze möglichst kompliziert zu halten, so daß keiner richtig durchblickt. So leben wir dann alle in der ständigen Ungewißheit, ob wir nicht doch etwas falsch machen … Ein „verängstigter“ Untertan läßt sich nun mal besser repressieren. So - mußte mal wieder meine Gesellschaftskritik loswerden :wink:)

Gruss Conrad