meine 9 jährige Tochter war mit mir im Supermarkt einkaufen. Da sie sich nicht sonderlich für den täglichen Einkauf interessiert, begab sie sich zu den Zeitschriften. Wir verabredeten uns, dass ich sie dort wieder abholen würde. Nach einigen Minuten suchte sie mich verängstigt auf und meinte, dass eine Verkäuferin ihr verboten hätte, die Zeitschriften durchzublättern, ansonsten müsse sie sie kaufen. Wer ist nun im Recht? Ich meine, dass jeder sich doch erst einmal informieren darf, was man kauft, indem man die Zeitschrift auch mal durchblättert? Ich möchte meine Tochter auch nicht im Unrecht stehen lassen, wenn es so wäre.
Normalerweise kann man einen Gegenstand besichtigen, ehe man ihn kauft. Und die Besichtigung verpflichtet nicht zum Kauf.
Aber: 2. Bei einer Zeitschrift/Zeitung kann das anders sein. Denn es mag manche Zeitgenossen geben, die sich alles, was sie interessiert, durchlesen und dann die Zeitschrift/Zeitung doch nicht kaufen.
Und dann kommt noch ein Aspekt hinzu: Wenn der Verkäufer - hier durch eine Angestellte im Laden - dem Kunden das Durchblättern ohne zu kaufen versagt, muss der Kunde sich daran halten. Denn es gibt keine Verpflichtung des Verkäufers, das Durchblättern zu dulden. Er riskiert halt, dass der Kunde ohne blättern zu dürfen von einem Kauf Abstand nimmt.
‚Angelesene‘ Zeitschriften verkaufen sich womöglich nicht so gut.
Aus alledem ist zu folgern: Es gibt keinen Anspruch auf Durchblättern einer Zeitschrift.
wahrlich zweifelhaft…
Die Verkaufsaustellung dient in erster Linie den Zweck, das Angebot zu präsentieren und zum Kauf anzuregen. Es ist mit Sicherheit nicht dafür geschaffen, dass kostenfrei die Zeitschriften gelesen oder die Bilder angesehen werden sollen. Ergo, kann es auch nicht richtig sein, ein 9 jähriges Kind zum „Zeitvertreib“ das Blättern in der Verkaufsware zu gestatten. Es ist wohl ein Fehlverhalten der Mutter festzustellen. Der Hinweis der Verkäuferin zur „Kaufpflicht“ ist situationsbedingt wohl akzeptabel aber juristisch kaum haltbar.
(Was sagt die Mutti, wenn sich andere Kinder mit Spielzeug der Tochter vergnügen?)
Hallo liebe Anna,
vor einiger Zeit war genau darüber ein Bericht im TV. dort hieß es; dass man bei kurzem rumblättern nicht gewzwungen werden kann, die Zeitschrift zu kaufen, erst recht nicht bei einem 9 jährigen Kind. Es sei denn, die Zeitung war danach zerfleddert. Man soll sich auch nicht immer einschüchtern lassen. Sollen die doch eine Anzeige machen, die kommen aber nicht weit damit.
Liebe Grüße
Regina