Kaufpreis

hi,

wenn man in einen laden geht, und zb. ein hemd kaufen will welches mit einem bestimmten betrag ausgezeichnet ist, die verkäuferinn dem kauf zustimmt und wir zur kasse gehen um zu bezahlen, man das geld übergeben hat, ist das dann noch anfechtbar? angenommen der ladenbesiter behauptet auf einemal das hemd sei teurer und er will nachträglich mehr geld oder rückgabe…darf ich das hemd behalten?

Hi,

nein - mangels zwei gleichlautender Willenserklärungen kommt kein Kaufvertrag zustande.
Merke: Preisschilder sind nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes seitens des Gechäftes an dich.

Gehst du mit der Ware zur Kasse, machst du dem Verkäufer das Angebot: „Ich kaufe diesen Artikel für x Euro.“
Wenn der Verkäufer x Euro annimmt, ist der Vertrag geschlossen.

Sagt er aber: „Nein, ich verkaufe den Artikel nur für y Euro.“ kannst du entweder zustimmen und y Euro bezahlen (Vertrag kommt zustande, weil du das Angebot des Verkäufers angenommen hast) oder Nein Danke sagen - in dem Fall kommt kein Kaufvertrag zustande. Der Verkäufer behält also den Artikel und du dein Geld.

Gruß
Christian (IANAL)

Hallo,

nein - mangels zwei gleichlautender Willenserklärungen kommt
kein Kaufvertrag zustande.

Ähm - Zitat aus dem UP:
„die verkäuferinn dem kauf zustimmt und wir zur kasse gehen um zu bezahlen, man das geld übergeben hat“
Es ist schon alles gelaufen, der Vertrag wurde geschlossen und ist genauso einzuhalten wie umgekehrt beim nachträglichen Umtauschwunsch.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

ach ja, die Verkäuferin hab ich überlesen. Ich hatte mich nur aufs Preisschild bezogen.

Theoretisch hast du somit natürlich Recht - praktisch dürfte das ganze an der Beweisbarkeit scheitern.

Gruß
Christian (IANAL)

Hallo,

Theoretisch hast du somit natürlich Recht - praktisch dürfte
das ganze an der Beweisbarkeit scheitern.

Warum das? Immerhin sind da mindestens drei Personen beteiligt. Und das Geld wird auch erst übergeben, wenn die Kasse den Betrag ausgespuckt und damit einen nachweisbaren Vorgang registriert (deshalb heißt das Ding schließlich auch ‚Registrierkasse‘) hat.
Im übrigen ging es hier wie immer nur um die Rechtslage - die Beweiswürdigung nimmt im Zweifel ein Richter vor.
Gruß
loderunner

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