Hallo,
ich beabsichtige den Verkauf einer Immobilie. Der Käufer möchte gerne einen niedrigeren als dem vereinbarten Kaufpreis notariell beurkundet haben, um hohe Notargebühren und Grunderwerbsteuern zu vermeiden. Meine Fragen hierzu:
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mache ich mich hierbei ggf. strafbar (z.B. Beihilfe zu Steuerhinterziehung)?
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wie wahrscheinlich ist ggf., dass Finanzbehörden, der „benachteiligte“ Notar oder andere Ermittlungsbehörden davon „Wind kriegen“?
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wie kann ich mich effektiv absichern, dass der komplette Kaufpreis tatsächlich entrichtet wird und nicht nur der notariell beurkundete?
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ist der Grundstücksverkauf nach erfolgtem Grundbucheintrag tatsächlich kein nichtiges Rechtsgeschäft mehr?
Für Infos in dieser Frage bedanke ich mich ganz herzlich.
Gruss
Ulrich