Kaufpreis bei Immo-Verkauf niedriger beurkunden?

Hallo,

ich beabsichtige den Verkauf einer Immobilie. Der Käufer möchte gerne einen niedrigeren als dem vereinbarten Kaufpreis notariell beurkundet haben, um hohe Notargebühren und Grunderwerbsteuern zu vermeiden. Meine Fragen hierzu:

  • mache ich mich hierbei ggf. strafbar (z.B. Beihilfe zu Steuerhinterziehung)?

  • wie wahrscheinlich ist ggf., dass Finanzbehörden, der „benachteiligte“ Notar oder andere Ermittlungsbehörden davon „Wind kriegen“?

  • wie kann ich mich effektiv absichern, dass der komplette Kaufpreis tatsächlich entrichtet wird und nicht nur der notariell beurkundete?

  • ist der Grundstücksverkauf nach erfolgtem Grundbucheintrag tatsächlich kein nichtiges Rechtsgeschäft mehr?

Für Infos in dieser Frage bedanke ich mich ganz herzlich.

Gruss

Ulrich

Hallo Ullrich,

es steht Dir natürlich frei, auszuführen, was alles echte Immobilie ist und was „Inventar“ ist, was nicht grunderwerbssteuerpflichtig ist.

Als Verkäufer würde ich auf jeden Fall die Finger davon lassen, Du hättest nur Nachteile, jeder Vorteil liegt beim Käufer - aber Du hast das Risiko, nicht den von Dir gewünschten Preis zu bekommen, denn der Notar läßt über sein Treuhandkonto ja nur den beurkundeten Kaufpreis laufen.

Was spart sich der Käufer: 3,5 % Grunderwerbssteuer und ein paar Gebühren.

Es ist NATÜRLICH Steuerhinterziehung.

Es gab hier in Augsburg mal so einen Fall, der durch die Presse ging: Fred Rai (der singende Pferdenarr + Schauspieler) besitzt hier so eine Westernstadt, die wollte er altersbedingt verkaufen. Der Käufer wollte auch so einen Mauscheldeal - Geldübergabe im Koffer auf Autobahnparkplatz. Was war im Koffer - Zeitungspapier.

Klage, Anzeige, Rückgängigmachung des Verkaufs - Anschuldigungen - jeder behauptete, der andere würde lügen.

Natürlich liegt der Wert einer Einbauküche „im Auge des Besitzers“ und die wertvollen Regale aus dem Baumarkt könnt Ihr ja auch noch mal mit anderen Augen ansehen. Aber weiter würde ich an Deiner Stelle nicht gehen.

Wendy

Hallo Ulrich,

es gibt ein Risiko dabei: Im Kaufvertrag wird ein Satz enthalten sein, nach dem Absprachen außerhalb des Vertrages (und eine zusätzliche Geldzahlung fällt zweifellos darunter) zur Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäftes führen können.

Es will also sehr gut überlegt sein, ob Du Dich darauf einlässt.

Freundliche Grüße

Wolle

STRAFTAT !!
Hallo Ulrich

ich beabsichtige den Verkauf einer Immobilie. Der Käufer
möchte gerne einen niedrigeren als dem vereinbarten Kaufpreis
notariell beurkundet haben, um hohe Notargebühren und
Grunderwerbsteuern zu vermeiden. Meine Fragen hierzu:

Das ist nicht nur Steuerhinterziehung, sondern auch Urkundenfälschung, Betrug …

LASS DIE FINGER DAVON. DU BIST VOLL HAFTBAR - AUCH ALS VERKÄUFER. Der Notar macht dann sogar noch Schadenersatz geltend und die Kosten des Verfahrens sind Dir anlastbar.

Der Kaufvertrag muß (da kannst Du Dich nicht dagegen wehren) bei dem Gutachterausschuß Deiner Gemeinde / Stadt als Kopie hinterlegt werden zur Aktualisierung der Kaufpreissammlung. Wenn da ein „Ausreiser“ dabei ist, klingeln sofort die Alarmglocken der Behörden.

  • wie kann ich mich effektiv absichern, dass der komplette
    Kaufpreis tatsächlich entrichtet wird und nicht nur der
    notariell beurkundete?

GAR NICHT - DA ES KRIMINELL IST.

Christian

Finger weg!!!
Hi Ulrich,

wie schon von den anderen gesagt wurde, laß die Finger von so einem Geschäft. Ich geb Dir Brief und Siegel, daß Du am Ende nur die Summe Geldes siehst, die im Notarvertrag steht und Du kannst nichts dagegen machen!!! Der Typ der so was Vorschlägt ist sicher(!!!) nicht koscher.

Gandalf

Hallo Ulrich,

auch ich stehe zur Zeit vor dem Problem „legale Umgehung“ der Grunderwerbssteuer.

Es geht nicht, den Kaufpreis im Kaufvertrag niedriger anzusetzen und sich auf etwas anderes zu einige.
Der notarielle Kaufvertrag wäre nichtig, da man sich auf den dort beurkundeten Kaufpreis in Wahrheit nicht geeinigt hat und es nur zum Zwecke der Steuerhinterziehung geschah.
Der richtige Kaufpreis muß nicht gezahlt werden, weil dieser nicht in der vorgeschriebenen Form (notariell) festgehalten wurde.
Hinzu kommen noch die bereits von den Vorrednern geschilderten Probleme mit Finanzamt, Staatsanwaltschaft und Notar.

Allerdings scheint es möglich zu sein das Inventar separat und ohne notariellen Kaufvertrag mitzuverkaufen. Für diesen Bereich würde dann keine Zusatzkosten entstehen.
Das Ausprobieren erfolgt auf eigene Gefahr.

Viel Glück
Harry

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Hallo!

Allerdings scheint es möglich zu sein das Inventar separat und
ohne notariellen Kaufvertrag mitzuverkaufen. Für diesen
Bereich würde dann keine Zusatzkosten entstehen.
Das Ausprobieren erfolgt auf eigene Gefahr.

Es geht auch MIT Vertrag! Ich habe beim Kauf meiner Wohnung die Einbauküche mit aufnehmen lassen, für den Preis von 18.000 Mark (war übrigens NICHT vor dem Hintergrund der Grunderwerbsteuer-Ersparnis, aber leider mußte ich hinterher doch feststellen, daß die Küche nur einen Bruchteil dessen wert war :frowning:(( Schade!)
Solche Beträge werden bei der Berechnung der GrEst nicht erfaßt, und die Steuerlast sinkt.
BTW: auch die Anteile an den Instandhaltungsrücklagen z.B. bei einer Eigentumswohnung kann man bei der Berechnung der GrEst abziehen lassen - hier wird ja nicht ein Grundstück oder grundstücksgleiches Recht verkauft, sondern ein Anteil an einem Barvermögen!

Schönen Gruß,
Robert