vor etwa 15 Monaten hab ich mir einen Laptop gekauft. nach etwa 3 monaten ging das display kaputt und ein teil der tastatur. mein händler hat das gerät eingeschickt, es kam zurück, das display war noch kaputt, er schickt es wieder ein, es kommt zurück, display funktioniert, garantie für das display verlängert sich wieder auf die volle dauer.dauer der reparaturen zusammen etwa neun wochen. im august 2000 geht das display wieder kaputt, er schickt es ein, es ist noch nicht wieder bei mir. nun besteht für mich die notwendigkeit eines laptops aktuell nicht mehr, da ich bei bedarf ein gerät von meinem arbeitgeber gestellt bekommen kann, ich mir jetzt lieber einen neuen stationären pc kaufen würde.
kann ich aufgrund der langen reparaturzeiten und des zweimaligen ausfalls des gerätes eine rückzahlung des kaufpreises verlangen, evtl. mit minderung? und wie formuliere ich das am besten in einem brief?
Danke im Voraus!!!
Robert
vor etwa 15 Monaten hab ich mir einen Laptop gekauft. nach
etwa 3 monaten ging das display kaputt und ein teil der
tastatur. mein händler hat das gerät eingeschickt, es kam
zurück, das display war noch kaputt, er schickt es wieder ein,
es kommt zurück, display funktioniert, garantie für das
display verlängert sich wieder auf die volle dauer.dauer der
Falsch, eine Nachbesserung hemmt den gesetzlichen Gewährleistungsanspruch lediglich, läßt ihn jedoch nicht neu aufleben. Das heißt: Innerhalb der Gewährleistung 3 Wochen in Reparatur = Gewährleistung + 3 Wochen = 6 Monate und 3 Wochen.
reparaturen zusammen etwa neun wochen. im august 2000 geht das
display wieder kaputt, er schickt es ein, es ist noch nicht
wieder bei mir. nun besteht für mich die notwendigkeit eines
laptops aktuell nicht mehr, da ich bei bedarf ein gerät von
meinem arbeitgeber gestellt bekommen kann, ich mir jetzt
lieber einen neuen stationären pc kaufen würde.
Zu diesem Zeitpunkt ist die Rügefrist für die gesetzliche Gewährleistung bereits verjährt, nun gilt die Herstellergarantie. Die hierfür geltenden Bedingungen setzt der Hersteller fest. Die entsprechenden § des BGB werden fast immer entsprechend eingeschränkt.
Ganz entscheidend sind hier: Garantiebedingungen des Herstellers sowie AGB des Verkäufers
kann ich aufgrund der langen reparaturzeiten und des
zweimaligen ausfalls des gerätes eine rückzahlung des
kaufpreises verlangen, evtl. mit minderung? und wie formuliere
ich das am besten in einem brief?
Danke im Voraus!!!
Robert
Ich sehe hier keine Chance. Selbst wenn, würde der Kaufpreis doch sehr deutlich auf den Zeitwert gemindert werden.