Habe letzte Woche eine Kaufabsichtserklärung mit einem interessierten Käufer meines Hauses geschlossen. Darin enthalten ist die Benennung des Gesamtkaufpreises und Beauftragung an den Käufer eine Kaufvertragsurkunde vorbereiten zu lassen. Seit gestern hat sich ein weiterer interessierter Käufer bei mir gemeldet, der definitiv einen höheren Kaufpreis zahlen will. Kann ich problemlos von der Kaufabsichtserklärung zurücktreten? Oder kann ich den Vertragspartner auf das neue Angebot hinweisen und einen höheren Kaufpreis verlangen?
Alle Vereinbarungen, die nicht beurkundet wurden, sind ohne Konsequenzen - für beide Partner.
Nur, es zeigt keine Fairness, wenn man Vereinbarungen einseitig bricht, auch wenn es keine rechtlichen Konsequenzen nach sich zieht.
Man sollte schon vorher wissen was man tut.
Ich vermisse seit längerer Zeit die Verlässlichkeit.
In Anbetracht dieser „neuen“ Art und Weise, habe auch ich meine Arbeitsweise angepasst um meine Mandanten vor derartigen „Überraschungen“ zu schützen.
Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Pausch
Sehr geehrter Herr Pausch,
herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe verstanden, was Sie meinen.
Mir selbst ist es unangenehm, aber bei dem
neuen Angebot handelt es sich um eine
deutlich höhere Summe. Ich hatte damit nicht gerechnet,
möchte aber ganz ehrlich und offen damit umgehen.
Wozu würden Sie mir raten?
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Sander
hallo
dazu kann ich leider nichts sagen.
aber ich würde lieber mal einen anwalt befragen!
grüße
sandra
Sehr gehrter Herr Prof. Sander,
falls dieses höhere Angebot seriös ist, sprechen Sie möglichst bald mit dem ersten Interessenten und teilen ihm die neue Situation mit.
Was mich wundert, ist der Umstand, dass beide Angebote so grosse Unterschiede aufweisen.
Da drängt sich die Frage auf, wie habe Sie den Wert Ihrer Immobilie ermittelt?
Weitere Korrespondenz bitte über meine Email-Adresse. Diese finden Sie in meinem Profil auf dieser Website.
Sehr geehrter Herr Pausch,
danke für Ihre weitere Antwort.
Da für mich auch nichts anderes vorstellbar ist,
werde ich selbstverständlich ganz offen vorgehen.
Inzwischen sehe ich es auch so, dass es das Beste ist
dem ersten Interessenten, mit dem die Kaufabsichtserklärung besteht,
mitzuteilen, dass es noch einen Käufer gibt, der ein höheres Angebot
abgegeben hat. In jedem Fall fühle ich mich verpflichtet,
an den erster Interessenten zu verkaufen.
Den Verkehrswert des Hauses habe ich über einen Gutachter
ermitteln lassen. Nun liegen die beiden Angebote zwar über dem Verkehrswert, aber auch nicht großartig auseinander. Im Endeffekt wird es sich wahrscheinlich
um 20.000 Euro handeln. Ein wenig Druck liegt nur deshalb in der Sache, da ich auf das Geld dringend angewiesen bin.
Mir ist mein Vorgehen jetzt klar und ich danke Ihnen für Ihren Rat.
In meinem Leben habe ich wieder einmal etwas gelernt, nämlich dass
ein Kaufpreis sich letztlich nicht nach dem wahren Wert richtet, sondern
nach dem, was der Kauf-Gegenstand in den Augen des Käufers wert ist.
Beim nächsten Verkauf einer Sache werde ich dies sicherlich bedenken.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Sander