Kaufpreis kann nicht gezahlt werden

Hallo,

habe in einem anderen Thread schon einmal um Hilfe gebeten - jetzt hat sich die Situation noch etwas „verschärft“
Angenommen, der Kaufpreis für ein Haus soll nächste Woche Dienstag bezahlt werden, die Fälligkeitsmitteilung vom Notar ist aber noch nicht da, weil die Löschungsbewilligung der Bank des Verkäufers noch nicht vorliegt.
Der neue Eigentümer möchte gern ins Haus, der Verkäufer aber lässt ihn nicht, bis das Geld auf seinem Konto ist.

Also folgende Probleme:

  • Käufer kann nicht zahlen (möchte aber), weil Verkäufer die Unterlagen zu später zu seiner Bank geschickt hat und somit dem Notar noch nichts vorliegt. Zusätzlich scheint die Bank des Verkäufers nicht auf Schreiben vom Notar zu reagieren.
  • Käufer DARF also nicht zahlen und kommt folglich auch nicht ins Haus.
  • Käufer ist sauer, weil alle Pläne (Umzug, Urlaub etc.) nun hinfällig sind und er nicht weiß, wie lange er noch warten muss, bis er endlich zahlen „darf“.
    Wie wäre in so einem Fall die rechtliche Lage? Was kann der Käufer machen?

Hallo,
abwarten
Hotel ziehen
Notar fragen
alle Beteiligten immer wieder anrufen, wo haengt es, wo kann ich helfen, soll ich den… mal ansprechen
Mietvertrag mit Vorbesitzer?
Gruss Helmut

ja, alle Beteiligten werden permanent genervt :smile:, sind aber auch nicht immer erreichbar. Der Notar wartet ja auch…

Aber die Idee mit dem Mietvertrag finde ich sehr gut. Ginge das denn? Ist auch der Käufer damit abgesichert? (Er ist misstrauisch - hat Angst, dass Käufer das Geld nicht zahlt…). Könnte man auch einen Mietvertrag über einige Tage schließen? - Damit wären ja erstmal die Probleme gelöst/verschoben.

Wie wäre in so einem Fall die rechtliche Lage? Was kann der Käufer machen?

  1. Möglichkeit: Zahlungsabwicklung über Notaranderkonto
  2. Möglichkeit: Prüfen lassen, ob der Verkäufer schadensersatzpflichtig ist. Vielleicht läßt er sich dann zu einer pragmatischen Lösung bewegen.

danke für die Hoffnung, die ihr uns macht. Es scheint ja doch Möglichkeiten zu geben.

Bei der Zahlung über ein Notorandenkonto muss doch auch die Löschungsbewilligung vorliegen, oder nicht? Außerdem wären das ja wieder weitere Kosten für den Käufer, die eigentlich nicht notwendig gewesen wären.

Es ist ja unklar, ob der Verkäufer die Unterlagen unrechtmäßig lange „behalten“ hat, bevor er sie weggeschickt hat, oder ob da auch die Bank „geschludert“ hat. Müsste in dem Fall die Bank Schadensersatz leisten? Wer prüft das denn? Der Notar? Auch der müsste ja wieder bezahlt werden?

Welche Risiken geht der Verkäufer denn tatsächlich ein, wenn er den Käufer in das Haus lässt? Alle Verträge sind unterzeichnet, der Kredit steht, Grundschuld der Bank des Käufers ist im Grundbuch eingetragen - alles ist soweit klar. Käufer würde nur „Schönheitsreparaturen“ durchführen, keine Wände etc. einreißen oder irgendwas baulich verändern.

danke für die Hoffnung, die ihr uns macht. Es scheint ja doch
Möglichkeiten zu geben.

Bei der Zahlung über ein Notorandenkonto muss doch auch die
Löschungsbewilligung vorliegen, oder nicht?

Bei der Einzahlung ist sie nicht erforderlich. Bei der Auszahlung hat der Notar sicherzustellen, dass sie vorliegt, sonst darf er nicht auszahlen.

Außerdem wären das

ja wieder weitere Kosten für den Käufer, die eigentlich nicht
notwendig gewesen wären.

Diese Kosten sind beim Schadensersatz zu klären und vom Ersatzpflichtigen zu tragen.

Es ist ja unklar, ob der Verkäufer die Unterlagen unrechtmäßig
lange „behalten“ hat, bevor er sie weggeschickt hat, oder ob
da auch die Bank „geschludert“ hat.

Müsste in dem Fall die

Bank Schadensersatz leisten?

Wenn der Bank nachgewiesen werden kann, dass sie ursächlich hierfür verantwortlich war.

Wer prüft das denn? Der Notar?

Nein, wenn überhaupt, dann nur ein, vom Geschädigten beauftragter.

Auch der müsste ja wieder bezahlt werden?

Welche Risiken geht der Verkäufer denn tatsächlich ein, wenn
er den Käufer in das Haus lässt? Alle Verträge sind
unterzeichnet, der Kredit steht, Grundschuld der Bank des
Käufers ist im Grundbuch eingetragen - alles ist soweit klar.
Käufer würde nur „Schönheitsreparaturen“ durchführen, keine
Wände etc. einreißen oder irgendwas baulich verändern.

Was passiert, wenn der Käufer tödlich verunglückt und die Bank das Darlehen nicht mehr auszahlt, weil die Raten nicht mehr bedient werden können? Insofern besteht immer ein Restrisiko.

Hallo Marion,

in jedem Grundstückskaufvertrag gibt es einen Zahltag und einen Übergabetag. Sind die denn schon überschritten? Wenn nein, dann verstehe ich die Aufregung nicht. Der Käufer kennt doch auch diese Termine.

Für den Fall, dass der Zahlungstermin überschritten ist, steht auch ein Absatz im Kaufvertrag, wie dann zu verfahren ist (Nachfristsetzung, Rücktritt). Auch dass wurde vom Käufer unterschrieben. Warum also die Panik?

Nur weil es seine persönliche Planung über den Haufen wirft, weil er sich extra Urlaub dafür genommen hat? Fehler passieren und sind menschlich.

Kann es auch sein, dass der Kaufpreis zur Ablösung der Grundbuchbelastung nicht ausreicht, da die Summe höher ist als der Kaufpreis und deshalb die Bank noch keine Löschungsbewilligung erteilt hat?

Ansonsten kann ich mich dem Vorschlag von Nordlicht nur anschließen.

Hallo,

den letzten Beitrag verstehe ich nicht. Es geht ja um die Sorge des Käufers, nicht um die des Verkäufers - dem ist das ja egal - der wohnt schön in seinem neuen Haus und gibt die Schlüssel nicht raus, weil nicht gezahlt werden kann und hat keinerlei Nachteile (außer, dass das Geld später überwiesen wird, klar).

Die Frage ist ja, mit welchen rechtlichen Schritten man vorgehen kann/könnte. Es ist alles so ärgerlich, weil der Käufer einfach nicht ins Haus kann, weil irgendwer „geschlafen“ hat (sei es Bank, Verkäufer oder Notar) und man nicht weiß, wie es weitergeht. Im schlimmsten Fall kann das alles ja noch Wochen dauern und keiner fühlt sich verantwortlich. Das ist doch nicht richtig! Der Notar hat fast 2000 Euro bekommen und kümmert sich um nichts.