Hallo,
Ich wollte mal folgendes nachfragen, wenn ich ein Neuprodukt verkaufe muss ich ja die Originalrechnung mit beilegen. Hat ja zu tun wegen Garantie und Gewährleistung. Nun wollte ich mal nachfragen ob der Käufer einen folgendes übel nehmen kann wenn folgender Fall ist:
Ich verkaufe ein Neuprodukt (z.B. MP3 Player) mit Originalrechnung. Nun hat der Käufer den Artikel für mehr ersteigert als ich ihn jemals vorher gekauft hatte. Sprich ich hab den Artikel damals für 50 € gekauft und der Käufer bei Ebay hat ihn für 70 € ersteigert bei mir ersteigert. Nun kann der das einem übel nehmen wenn er nun mehr bezahlt hat, als ich vorher für den z.B. MP3-Player ausgegeben habe?
Hallo,
Ich wollte mal folgendes nachfragen, wenn ich ein Neuprodukt
verkaufe muss ich ja die Originalrechnung mit beilegen.
Du musst garnichts. Ist ja deine Sache.
Ich verkaufe ein Neuprodukt (z.B. MP3 Player) mit
Originalrechnung. Nun hat der Käufer den Artikel für mehr
ersteigert als ich ihn jemals vorher gekauft hatte. Sprich ich
hab den Artikel damals für 50 € gekauft und der Käufer bei
Ebay hat ihn für 70 € ersteigert bei mir ersteigert. Nun kann
der das einem übel nehmen wenn er nun mehr bezahlt hat, als
ich vorher für den z.B. MP3-Player ausgegeben habe?
Nö, ist schließlich sein Problem, wenn er utopische Preise bietet. Ist mir auch mehr als einmal passiert, dass jemand mehr geboten hat, als das Ding Neu gekostet hat.
Ich verstehe deine Frage nicht. Er kann es dir doch schon deswegen nicht übel nehmen, weil du den Preis doch gar nicht festgelegt hast!? Er hat ihn doch selbst durch sein Höchstgebot bestimmt…
Hätte jetzt beinahe was über Anwälte und Verständnis für menschliche Emotionen gesagt XD
Ja es gibt darüber keinen Paragraphen der es einen Käufer verbietet sich zu ärgern oder enttäuscht zu sein wenn man hinterher erfährt das die Ware neu im Shop wohl billiger war als, evtl. gebraucht, bei der Auktion.
Klar ist er selbst dran Schuld.
Das steht ja außer Frage.
Trotzdem kann er enttäuscht genug sein um sich aufzuregen.
Logik, Verständnis und Eigenschuld stehen bei starken Emotionen selten an erster Stelle.
Ich hab auch schon Ware für mehr als doppelt soviel verkauft als eingekauft (war mir auch fast peinlich). Aber das bind ich dem Käufer nicht auf die Nase. Der soll sich schliesslich freuen.
Wenn man es genau nimmt bezahlt man bei gewerblich auch immer mehr als der Verkäufer beim Einkauf. Aber da sieht man es ja nicht schwarz auf weiß auf der Rechnung/Quittung/Bon.
es gibt ein Buch (vergriffen), was neu knapp 8 Euro gekostet hat. Bei Amazon wird es nun (gebraucht) für 60 bzw 70 € angeboten, bei Ebay geht es für Summen von 30 - 60 € weg.
Ich habe für dieses Buch auch schon 25 € geboten (und wurde überboten :-/), obwohl ich weiß, was es einst gekostet hat.
Was ein Artikel wert ist bestimmt die Nachfrage. Dein Artikel war jetzt 70 € wert, zu einem anderen Zeitpunkt erzielst du damit vielleicht nur einen Verkaufspreis von 20 €.
Ebay ist nunmal ein Spiel, mal gewinnt der Verkäufer und mal der Käufer. Sauer sein kann man natürlich aber es hat den Käufer ja niemand gezwungen diesen Preis zu bieten.
Sprich ich
hab den Artikel damals für 50 € gekauft und der Käufer bei
Ebay hat ihn für 70 € ersteigert
Also wenn das Dir irgendwie ein schlechtes Gewissen machen sollte, was hindert Dich daran dem Käufer mitzuteilen x Euro weniger zu überweisen?
Ich denke gerade an eine Bekannte, die einen gebrauchten Laufstall bei Ebay reingestellt hatte. Der Startpreis war 10 Euro und viel mehr wollte sie dafür auch nicht. Er wurde dann für das 7fache ersteigert, wesentlich mehr als der Neupreis. Der Frau war diese hohe Summe so peinlich, daß sie den Laufstall „fast verschenkt“ hat.