Hallo Allerseits!
Ich habe mal eine Frage an die Experten von Euch zum Thema Kaufpreiszahlung und Verzugszinsen. Also jemand ein Haus gekauft und zu der Kaufpreiszahlung steht
im Kaufvertrag: „ Der Kaufpreis ist zinslos fällig und zahlbar…., nicht jedoch vor Ablauf von sieben Tagen, nachdem der Notar den Beteiligten mitgeteilt hat, dass die von ihm die folgenden unter Ziffer (5) dieser Urkunde vereinbarten allgemeinen Fälligkeits-voraussetzungen vorliegen, frühestens zum 15.09.2006“.
Nun ist es so dass der Käufer einen Teil über die Kirche und einen Teil über die Wfa finanziert.
Diese Zahlen aber erst aus bei der Schlüsselübergabe oder dem Lasten Übergang der am 15.09.06 stattfinden soll. D.h. die Kirche überweist das Geld am 15.09.06 wenn man den Schlüssel erhalten hat. Und die Wfa erst, wenn Sie die schriftliche Bestätigung hat das die Lasten auf den Käufer übergegangen sind. Bist das geschieht werden wohl ein paar Tage vergehen bis das Geld auf dem Konto des Verkäufers ist.
Da der Verkäufer sich aber sich ebenfalls ein Haus gekauft hat und dieses bis zum 18.09.06
bezahlen muss, ist er der Meinung das der Kaufpreis am 15.09.06 komplett auf seinem Konto sein muss. Andernfalls müssten der Käufer Verzugszinsen zahlen.
Allerdings ist der Käufer der Meinung das er keine Verzugszinsen zahlen müssten da der 15.09.06 der frühst mögliche Zahlungstermin ist.
Kann mir einer von Euch sagen wer nun Recht hat.
Ich bedanke mich im Voraus schon einmal für Eure Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Wombat