Kaufpreis wird nach Reklamation nicht vollständig erstatter

Man stelle sich vor, Frau V. kauft sich im Internet eine Festplatte für 170 €. Diese gibt nach einem dreiviertel Jahr den Geist auf (technischer Defekt) und Frau V. reklamiert diese Festplatte. Man kan sich ja denken, dass Frau V. keine neue Festplatte des gleichen Fabrikates haben möchte, aus Angst dass diese genauso kaputt geht. Man bietet ihr im Gegenzug NUR 105 € mit folgender Begründung: „da die Ware sich weit
außerhalb des 14-tägigen Widerrufsrecht befindet. Der Gebrauchsvorteil setzt
sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis, der voraussichtlichen Nutzungsdauer und
dem Zeitraum, in dem Sie über die Ware verfügten, zusammen.“ Was sagt ihr dazu? Ist das rechtens?

Was sagt ihr dazu?

Glück gehabt

Ist das rechtens?

Ja

„Der Gebrauchsvorteil setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis, der voraussichtlichen Nutzungsdauer und dem Zeitraum, in dem Sie über die Ware verfügten, zusammen.“

Das stimmt schon mal. Über die Höhe kann man aber sicher streiten. Ich kenne keine verbindliche Formel dafür, würde persönlich aber so argumentieren: Wenn man annimmt, dass eine Festplatte fünf Jahre lang hält, dürften die zu berücksichtigenden Nutzungen wohl auch nur unter einem Fünftel des Wertes der Sache betragen (neun Monate würden ins Verhältnis gesetzt 25,50 Euro ergeben). Hinzu kommt, dass auch der Verkäufer Nutzungen ziehen konnte, nämlich vom Kaufpreis. Auch hier gibt es keine festgesetzte Größe im Gesetz, üblicherweise geht man von Zinssätzen aus, etwa zweieinhalb oder vier Prozent (bei zurückhaltender Rechnung 3,19 Euro).

Meiner Ansicht nach wären 147,69 Euro zu zahlen.

Servus,

der Händler hat die Wertminderung recht freundlich kalkuliert - der gemeine Wert dürfte deutlich niedriger liegen.

Schöne Grüße

MM

Hallo :smile:

Die Wertminderung ist allerdings nicht zu berücksichtigen, sondern nur der Gebrauchsvorteil.

Auch schöne Grüße
Droitteur

Technische Veraltung
Servus,

der Ansatz von 24 Monaten ist realistisch, wenn man die technische Veraltung berücksichtigt. Der gemeine Wert der Festplatte dürfte übrigens deutlich unter dem Betrag liegen, den der Händler erstattet hat, weil sich dieser nicht linear entwickelt.

Schöne Grüße

MM

Servus,

inwiefern ist dieser linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer zu verteilen?

Realistisch wäre ein degressiver Verlauf; wenn man von einer sehr langen Nutzungsdauer von 60 Monaten ausgeht, ergäbe sich bei degressivem Verlauf ein Anteil von etwa 45 Prozent für die ersten neun Monate der Nutzung.

Schöne Grüße

MM

Also ich würde 24 Monate nicht akzeptieren - die technische Veraltung veranlasst meinem Gefühl nach die wenigsten Käufer dazu, ihre Festplatte auszutauschen. Dies geschieht allenfalls aufgrund mangelnden Speichers. Die übliche Nutzungsdauer dürfte weit über den 24 Monaten liegen. Der Wertverfall ist nicht zu berücksichtigen.

Genau genommen sieht es so aus: Der Käufer erhält aufgrund seines Rücktritts keinen Ausgleich für die mangelhafte Festplatte, sondern schlicht seinen Kaufpreis zurück. Im Gegenzug muss er auch die Festplatte herausgeben, was er ebenso schlicht tun kann. Hinzu kommt dann grundsätzlich nur noch, dass Nutzungen herauszugeben sind - das sind Zinsen auf Verkäuferseite und Gebrauchsvorteile auf Käuferseite.

Falls dir mein neuer Kommentar an der anderen Stelle nicht genügt, frag gern noch mal nach :smile:

Vorsorglich zum Verständnis: Der Gebrauchsvorteil nimmt nicht einfach im Verlauf der Zeit ab, zumindest wird solches auch in der gängigen Formel für Pkw-(Gebraucht-)Käufe nicht berücksichtigt. Ich könnte eine gegenteilige Ansicht zwar nachvollziehen, allerdings dann auch nicht mit besonders gravierenden Auswirkungen.