Hallo zusammen,
folgender Fall:
2014 wurde ein Haus gebaut - Herstellungskosten wurden bereits ermittelt - 250.000 €.
Überbaute Fläche: 85 m²
Wohnfläche: 110 m²
Grundstücksfläche: 250 m²
Bodenrichtwert ist 160 €/m²
Nun steh ich aber auf dem Schlauch - was für ein Gebäudewert /m² ich nehmen muss - woher bekommt man hier den Richtwert? Den ich muss doch rechnen 110 m² x Gebäudewert
wenn die Herstellungskosten des Gebäudes bekannt sind, muss man überhaupt nichts rechnen oder schätzen.
Die verschiedenen mehr oder weniger groben Methoden zur Aufteilung eines Gesamtpreises auf gedachte Werte von Grund und Boden und Gebäude braucht man nur, wenn ein Grundstück fertig bebaut gekauft wurde. Wenn es unbebaut gekauft wurde, ist der Gebäudewert so hoch wie die Herstellungskosten.
wenn Du mal bitte den Sachverhalt liest - der ganze Wirrwarr mit Grund und Boden ist da erst reingetragen worden. Im Sachverhalt steht:
2014 wurde ein Haus gebaut - Herstellungskosten wurden bereits ermittelt - 250.000 €.
Und damit liegt die Bemessungsgrundlage für die AfA bereits strahlend wie ein Rossapfel da und man muss genau nix mit irgendwelchen Bodenrichtwerten herumjonglieren.
diese indirekte Ermittlung ist verkehrt, wenn die Herstellungskosten bekannt sind, wie im Sachverhalt ausgeführt.
Sie können dann nicht verändert werden, indem man den tatsächlich für Grund und Boden bezahlten Preis durch einen geschätzten Vergleichswert ersetzt: Bemessungsgrundlage für die AfA (um die es hier mutmaßlich geht) bleiben die AHK, da kann man nichts dran drehen und schieben.