Kaufpreiserstattung nach rückgabe

hallo.

kunde K kauft einen artikel bei händler H.
der artikel sagt K nicht zu (schlechte verarbeitung). er macht fotos und fragt bei H nach, wie man hier vorgehen könnte.
H stellt sich hin und lehnt eine rücksendung ab, da transportschäden innerhalb von 7 tagen mitgeteilt werden müßten, ansonsten müsse man davon ausgehen, daß eigenverschulden vorliegt.
K ist das zu blöd und er teilt H mit, den artikel nicht mehr haben zu wollen und vom rückgaberecht gebrauch zu machen.
H ist damit einverstanden, behält sich aber vor, den artikel von einem gutachter prüfen zu lassen.
aus sicht von K ist das totaler quatsch - es ist selbst für blutige laien offensichtlich, daß der artikel werksseitig schlecht verarbeitet wurde.

H will natürlich den kaufpreis nicht erstatten, bis die sache geklärt ist. was gibt ihm das recht dazu?

oder hat K anspruch auf sofortige erstattung des kaufpreises, bzw. welche frist ist zu akzeptieren?

gruß

michael

aus sicht von K ist das totaler quatsch - es ist selbst für
blutige laien offensichtlich, daß der artikel werksseitig
schlecht verarbeitet wurde.

H will natürlich den kaufpreis nicht erstatten, bis die sache
geklärt ist. was gibt ihm das recht dazu?

wenn es um einen rücktritt iSd § 323, 437 bgb geht (kein widerrufsrecht?), müsste ein mangel der sache vorliegen. dies hat der käufer darzulegen und zu beweisen. insofern kann sich der käufer glücklich schätzen, dass der händler zunächst auf eigene kosten die mangelhaftigkeit prüfen lässt…

oder hat K anspruch auf sofortige erstattung des kaufpreises,
bzw. welche frist ist zu akzeptieren?

nein.