hallo.
kunde K kauft einen artikel bei händler H.
der artikel sagt K nicht zu (schlechte verarbeitung). er macht fotos und fragt bei H nach, wie man hier vorgehen könnte.
H stellt sich hin und lehnt eine rücksendung ab, da transportschäden innerhalb von 7 tagen mitgeteilt werden müßten, ansonsten müsse man davon ausgehen, daß eigenverschulden vorliegt.
K ist das zu blöd und er teilt H mit, den artikel nicht mehr haben zu wollen und vom rückgaberecht gebrauch zu machen.
H ist damit einverstanden, behält sich aber vor, den artikel von einem gutachter prüfen zu lassen.
aus sicht von K ist das totaler quatsch - es ist selbst für blutige laien offensichtlich, daß der artikel werksseitig schlecht verarbeitet wurde.
H will natürlich den kaufpreis nicht erstatten, bis die sache geklärt ist. was gibt ihm das recht dazu?
oder hat K anspruch auf sofortige erstattung des kaufpreises, bzw. welche frist ist zu akzeptieren?
gruß
michael