Kaufpreisminderung wegen fehlender Dusche

Hallo Zusammen,

Person xy hat eine DG-Wohnung 84,5m² gekauft. In der Musterwohnung und Baubeschreibung sind zwei Bäder aufgeführt, eine mit Badewanne das andere Bad mit Dusche. In der baugleichen Wohnung ist nun im kleineren Bad aufgrund des Schornstein die Dusche entfallen. Der Verkäufer hat uns auch eine Kaufpreisminderung angeboten. Die Frage ist nun, wie hoch kann Person xy diese Minderung ansetzen?
Danke für die Bemühungen im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Nickname : JB

Hi,

ich denke, die mögliche Minderung hängt von einigen Kriterien ab.

Zwei Bäder können für den einen Käufer ein nettes Gimmick darstellen, für den anderen sind sie ein K.O.-Kriterium, weil er seine 4-köpfige Familie nicht jeden Tag durch das einzig vorhandene Duschbad schleusen will.

Ich denke, die Minderung kann deutlich über den reinen Materialwert von Duschtasse+Glastür+Mischbatterie+Einbau hinausgehen.

Hängt aber auch stark davon ab, wie begehrt die Wohnung ist, wie weit der Kaufprozess schon fortgeschritten ist, welchen Aufwand der Verkäufer hätte, wenn ihm der Käufer nun wg. der fehlenden Dusche abspringt, und, und, und…

Zu prüfen wäre auch, ob nicht doch eine Dusche eingebaut werden kann. Dann kann man mit etwas geringerer Minderung kaufen und für das gesparte Geld die Dusche selbst einbauen.

Gruß
Bonsai

Hi,

ich denke, die mögliche Minderung hängt von einigen Kriterien
ab.

Zwei Bäder können für den einen Käufer ein nettes Gimmick
darstellen, für den anderen sind sie ein K.O.-Kriterium, weil
er seine 4-köpfige Familie nicht jeden Tag durch das einzig
vorhandene Duschbad schleusen will.

> Beim anderen Bad ist die Badewanne quer zum Fenster. Dies ist zum Duschen nicht optimal. Fensterbrett und Fenster werden Nass, zusätzlicher Vorhang zum Fenster hin (optisch sehr bescheiden)!

Ich denke, die Minderung kann deutlich über den reinen
Materialwert von Duschtasse+Glastür+Mischbatterie+Einbau
hinausgehen.

Hängt aber auch stark davon ab, wie begehrt die Wohnung ist,
wie weit der Kaufprozess schon fortgeschritten ist, welchen
Aufwand der Verkäufer hätte, wenn ihm der Käufer nun wg. der
fehlenden Dusche abspringt, und, und, und…

> Die Wohnung ist schon gekauft (96,5% schon gezahlt). Rückabwicklung nicht angestrebt. Wäre eine Rückabwicklung wegen der fehlenden Dusche möglich?

Zu prüfen wäre auch, ob nicht doch eine Dusche eingebaut
werden kann. Dann kann man mit etwas geringerer Minderung
kaufen und für das gesparte Geld die Dusche selbst einbauen.

> Kein Einbau möglich!

Gruß JB

Gruß
Bonsai

> Die Wohnung ist schon gekauft (96,5% schon gezahlt).
Rückabwicklung nicht angestrebt. Wäre eine Rückabwicklung
wegen der fehlenden Dusche möglich?

Uff, da bin ich überfragt. Bei dem fortgeschrittenen Stadium würde das ein handfester Rechtsstreit werden.

Schleunigst zu einem spezialisierten Anwalt, das ist die Sache allemal wert.

Hallo aus Bremen,

Die Abschätzung für die Kaufpreisminderung muss man von einem Fachmann machen lassen, Bau-Sachverständiger, Architekt.

Die örtlich Architektenkammer nennt auf Anfrage einen oder mehrere, und man sollte sich mit dem Bauträger darauf einigen, diese Ermittlung streitfrei zu akzeptieren, denn ansonsten landet das eingesparte Geld und noc einiges dazu, sowie die Nerven auch bei Richtern und Anwälten.

Gruß, Heinrich Ostermeier

Hallo Zusammen,

Hallo JB,

die Minderung (genauso wie den Kaufpreis der Immobilie) verhandeln Käufer und Verkäufer ziemlich frei … (geltendes Recht und gute Sitten natürlich immer berücksichtigend).

Der reine Materialwert + Lohn, der jetzt entfällt, hilft Dir nicht weiter (was sind schon 1.000 €, wenn Du dringend auf ein zweites Bad angewiesen bist - oder die Wohnung später mal nicht loswirst, weil Käufer das als „Standard“ ansehen …) zumal der Verkäufer gegenrechnen würde, was jetzt doch an Kosten anfällt (z.B. zusätzliche Fliesen) und am Ende u.U. nur 500€ übrig bleiben ?!.

M.E. wären noch ‚unkonventionelle‘ Alternativen zu prüfen. Geht beispielsweise ein Duschkopf an der Decke und ein Bodenablauf statt einer Duschwanne ? Dann wird u.U. das ganze Bad beim Duschen nass … aber immerhin würd´s gehen - und Duschvorhänge kann man an der Decke in allen Richtungen führen. Oder ist der Raum mit Schornstein jetzt überhaupt nicht mehr nutzbar ?! Dann würde die Minderung nämlich nicht nur die entfallene Dusche betreffen.

Hast Du die m² - Verringerung schon als Minderungsgrund angegeben ?

Verwunderlich ist, dass erst jetzt der Mangel auffällt. Wenn Du tatsächlich schon so viel bezahlt hast, muss die Wohnung ja kurz vor Bezugsfertigkeit stehen !? Warum fällt dann jetzt erst auf, dass ein Schornstein mittendrin steht, den man zu Anfang der Baumaßnahme erstellt ?
Hast Du einen Sicherheitseinbehalt zurückbehalten (üblicherweise 5%) oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft bekommen ? dann könnte man die Kosten zur Mangelbeseitigung (mal drei) bis zur Einigung als „Druckmittel“ behalten. Falls nicht, dürfte´s schwierig werden, Deine Forderungen angemessen durchzusetzen und nicht nur mit einem Trostpflaster abgespeist zu werden.

Warum rechnest Du nicht die hypothetischen Umbaukosten des ersten Bades als Minderung ? Um hier eine Wanne und eine Dusche nachträglich zu installieren, ist sicher ein Betrag erforderlich, der eher angemesen wäre, und das kann man sich konkret von einer Sanitärfirma anbieten lassen. Ob Du das Bad dann wirklich umbauen lässt oder Dir von dem Geld einen Urlaub gönnst, kannst Du ja dann entscheiden …

Gruß

Tim

Person xy hat eine DG-Wohnung 84,5m² gekauft. In der
Musterwohnung und Baubeschreibung sind zwei Bäder aufgeführt,
eine mit Badewanne das andere Bad mit Dusche. In der
baugleichen Wohnung ist nun im kleineren Bad aufgrund des
Schornstein die Dusche entfallen. Der Verkäufer hat uns auch
eine Kaufpreisminderung angeboten. Die Frage ist nun, wie hoch
kann Person xy diese Minderung ansetzen?
Danke für die Bemühungen im voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Nickname : JB