Hallo Zusammen,
Hallo JB,
die Minderung (genauso wie den Kaufpreis der Immobilie) verhandeln Käufer und Verkäufer ziemlich frei … (geltendes Recht und gute Sitten natürlich immer berücksichtigend).
Der reine Materialwert + Lohn, der jetzt entfällt, hilft Dir nicht weiter (was sind schon 1.000 €, wenn Du dringend auf ein zweites Bad angewiesen bist - oder die Wohnung später mal nicht loswirst, weil Käufer das als „Standard“ ansehen …) zumal der Verkäufer gegenrechnen würde, was jetzt doch an Kosten anfällt (z.B. zusätzliche Fliesen) und am Ende u.U. nur 500€ übrig bleiben ?!.
M.E. wären noch ‚unkonventionelle‘ Alternativen zu prüfen. Geht beispielsweise ein Duschkopf an der Decke und ein Bodenablauf statt einer Duschwanne ? Dann wird u.U. das ganze Bad beim Duschen nass … aber immerhin würd´s gehen - und Duschvorhänge kann man an der Decke in allen Richtungen führen. Oder ist der Raum mit Schornstein jetzt überhaupt nicht mehr nutzbar ?! Dann würde die Minderung nämlich nicht nur die entfallene Dusche betreffen.
Hast Du die m² - Verringerung schon als Minderungsgrund angegeben ?
Verwunderlich ist, dass erst jetzt der Mangel auffällt. Wenn Du tatsächlich schon so viel bezahlt hast, muss die Wohnung ja kurz vor Bezugsfertigkeit stehen !? Warum fällt dann jetzt erst auf, dass ein Schornstein mittendrin steht, den man zu Anfang der Baumaßnahme erstellt ?
Hast Du einen Sicherheitseinbehalt zurückbehalten (üblicherweise 5%) oder eine Vertragserfüllungsbürgschaft bekommen ? dann könnte man die Kosten zur Mangelbeseitigung (mal drei) bis zur Einigung als „Druckmittel“ behalten. Falls nicht, dürfte´s schwierig werden, Deine Forderungen angemessen durchzusetzen und nicht nur mit einem Trostpflaster abgespeist zu werden.
Warum rechnest Du nicht die hypothetischen Umbaukosten des ersten Bades als Minderung ? Um hier eine Wanne und eine Dusche nachträglich zu installieren, ist sicher ein Betrag erforderlich, der eher angemesen wäre, und das kann man sich konkret von einer Sanitärfirma anbieten lassen. Ob Du das Bad dann wirklich umbauen lässt oder Dir von dem Geld einen Urlaub gönnst, kannst Du ja dann entscheiden …
Gruß
Tim
Person xy hat eine DG-Wohnung 84,5m² gekauft. In der
Musterwohnung und Baubeschreibung sind zwei Bäder aufgeführt,
eine mit Badewanne das andere Bad mit Dusche. In der
baugleichen Wohnung ist nun im kleineren Bad aufgrund des
Schornstein die Dusche entfallen. Der Verkäufer hat uns auch
eine Kaufpreisminderung angeboten. Die Frage ist nun, wie hoch
kann Person xy diese Minderung ansetzen?
Danke für die Bemühungen im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nickname : JB