Kaufpreisrückerstattung nach Reklamation

Wenn ein Vater sein Kind beschenkt, indem er per Kreditkarte ein Handy beim Weltbildverlag kauft und dieses als Geschenk verpackt an das Kind schicken lässt, dieses mithilfe der Mutter innerhalb der Garantiezeit selbiges reklamiert und mindestens per vierfachem telefonischem Kontakt mit Servicemitarbeitern klarstellt, dass der Kaufpreisertattungsbetrag auf das Konto der Mutter gehen soll, damit das Kind als Eigentümer des handys das Geld erhalten kann und dann trotzdem der Betrag von der Buchhaltung des Weltbildverlages der Kreditkarte des Vaters gutgeschrieben wird, welche rechtlichen Möglichkeiten haben nun Kind und Mutter abgesehen von dem Versuch, den Vater zum Herausrücken des Geldes zu bewegen.? Die Überweisung auf das Konto der Mutter soll in diesem Fall mehrfach von Seiten der Weltbildmitarbeiter zugesichert worden sein.

Wow, was für ein langer Satz …
Der Vater ist Käufer und damit Anspruchsinhaber der Sachmängelhaftungsansprüche. Daher kann nur er die Ansprüche geltend machen und durchsetzen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der Vater diese Sachmängelhaftungsansprüche an das Kind (oder besser die Mutter) abgetreten hat. Eine solche Abtretung muss dem Verkäufer noch angezeigt (mitgeteilt) werden. Dann wäre das Kind (besser die Mutter) Anspruchsinhaberin und könnte diese gegen den Verkäufer geltend machen.
MERKE: Ansprüche niemals telefonisch oder mündlich geltend machen, sondern schriftlich, am besten vorab per Fax oder mit Einschreiben mit Rückschein. Nicht vergessen, eine Frist zu setzen und erforderlichenfalls die Annahme der Leistung zu verweigern.
Gruß
apfjur
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