Kaufpreiszahlung und Schlüsselübergabe

Hallo,
Ich habe gerade ein Haus gekauft und stehe mit dem Verkäufer in Verhandlungen wegen der Schlüsselübergabe.

Beim Notar wurde vereinbart, dass mit der Kaufpreiszahlung die Übergabe erfolgen soll. Die entsprechenden Auszahlungsaufträge habe ich bereits bei meiner Bank unterschrieben. Im Vertrag steht, dass der Kaufpreis bis 03.November auf dem Konto des Verkäufers sein muss.

Soweit so gut.

Da der Verkäufer an dem ausgemachten Wochenende Ende Oktober beruflich verhindert ist und ich in der Woche danach, haben wir uns geeinigt, dass die Schlüsselübergabe bereits in der Woche davor stattfinden soll. Der Makler soll bei der Übergabe dabei sein, weil dessen Firma eine Garantie für Leitungen usw. gibt.
Gestern rief mich der Verkäufer an und teilte mir mit, dass der Makler der Übergabe erst zustimmt, wenn die Kaufpreiszahlung auf dem Konto eingegangen ist. Hierbei ist zu bemerken, dass der Makler einen Teil des Kaufpreises als Provision erhält. Der Verkäufer hat über diesen Betrag eine Abtretungserklärung unterschrieben.

Nun meine Frage Wer bestimmt den Übergabetermin denn nun? Verkäufer und ich oder Makler?

LG

Barbara

Moin auch,

ich täte sagen, dass der Makler nicht den Termin bestimmen kann. Aber abgesehen davon: Wenn du die Überweisung jetzt schon ausgefüllt und abgeschickt hast, sollte das Geld bis Ende des Monats allemal beim Verkäufer sein. Was also spricht dagegen, dass der Verkäufer dem Makler den Schlüssel gibt und der den Schlüssel an besagtem Wochenende an dich weitergibt, nachdem der Verkäufer ihm per Telefon bestätigt hat, dass das Geld bei ihm eingegangen ist?

Ralph

Hallo Ralph,

erst mal danke für deine Antwort.
Der Auszahlungsauftrag wurde zwar unterschrieben, die Überweisungen werden aber erst zum 28.10. ausgeführt, so dass das Geld frühestens am 29.10. gut geschrieben ist. Das wird so gehändelt, damit die erste Rate an meine Bank erst Ende November fällig wird.

Am Übergabetag ist die Anwesenheit des Verkäufers, sowie die des Maklers vonnöten
Die Übergabe beinhaltet nicht nur die Schlüssel weitergabe, sondern auch noch die Begehung, wg der Versicherung. Der Makler möchte wohl nicht, dass ich die Schlüssel bekomme, bevor alle Beteiligten ihr Geld auf dem Konto haben.

Habe mich bei Vertragsunterzeichnung der Vollstreckung unterworfen für den Fall. dass die Kaufsumme nicht fließt. Ich denke damit ist doch eigentlich alles abgesichert, oder?

Mich stört vor allem, dass sich der Makler in die Abmachung zwischen Verkäufer mir derart einmischt.
LG

Barbara

Moin auch,

na denn muss der Vermieter eben da sein. Der Makler aber nicht unbedingt und die Schlüsselübergabe geht ihn auch nichts an. Wenn er dabei sein will und ihr nichts dagegen habt, bitte, solle er eben da sein. Mehr geht aber nicht.

Ralph