Liebe/-r Experte/-in,
im letzten Monat (Juli 2009) fand ich eine Abbuchung von ca. 30 Euro durch den Internet- und Telefonie-Dienstleister freenet.de, mit dem ich - zumindest wissentlich - keinen wie auch immer gearteten Vertrag abgeschlossen habe.
Nach Storno der Abbuchung erhielt ich eine Mahnung. Brieflich habe ich dann um Vorlage einer Kopie des dem Vorgang zugrunde liegenden Vertrages gebeten und darauf hingewiesen, dass ich glaube, dass es sich um einen Irrtum handeln muss. Ich wisse nicht, wofür ich den Betrag zu zahlen hätte.
Dann erfolgte eine stereotype „letzte Mahnung“, ohne dass auf meine Anfrage geantwortet worden wäre. Darum habe ich erneut meine Anfrage an die Firma gerichtet, diesmal mit Kopie des Vorgangs und per Einschreiben mit Rückantwort - an eine Postfachadresse.
Ich weiß jetzt leider nicht, wie ich mich weiterhin verhalten soll.
Ich bin mir ziemlich (aber nicht hundert Prozent) sicher, dass der Betrag UNGERECHTFERTIGT vom Konto abgebucht wurde. Was ist nun aber, wenn die Firma als nächstes den Rechtsweg beschreitet, mir gar den Gerichtsvollzieher ins Haus schickt? MUSS sie nicht erst mal belegen, WOFÜR ich bezahlen soll? Das kann ich nämlich nirgendwo ersehen.
Soll ich das Ganze erst mal einfach so auflaufen lassen oder soll ich mich jetzt gleich an einen Rechtsanwalt wenden?
Würde mich sehr über eine Auskunft von Ihnen freuen!
Haben Sie im Voraus vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Rolf Berty
Hallo Rolf,
bisher alles richtig gemacht.
Die müssen schon einen Nachweis erbringen, dass Du Kunde bei denen bist und ein Vertrag geschlossen wurde. Und das bitte schriftlich. Sollte der Gerichtsvollzieher tatsächlich vor der Tür stehen, würde ich dem das so erklären.
Einen Rechtsanwalt würde ich wegen 30€ noch nicht einschalten und auch auf keinen Fall an freenet zahlen.
Ich würde jetzt abwarten, denn genug unternommen um das Mißverständnis zu klären, hast Du ja bereits.
Eine Möglichkeit wäre, in einen freenet-Shop zu gehen und den Mitarbeiter dort zu nerven und die „Vertragsdaten“ zu sehen.
Ansonsten würde ich mich an die ZDF-Reporter wenden, die haben schon öfter von den dubiosen Machenschaften der Internet-Provider berichtet.
Viele Grüsse
Melanie
Hallo Herr Berty,
wer eine Forderung einziehen will, der muss grundsätzlich auch beweisen, dass ihm die Forderung auch tatsächlich zusteht. Kann er dies nicht, so müssen Sie auch nicht zahlen.
Zahlen Sie aber nicht, obwohl sich später heraussetellt, dass die Forderung doch berechtigt ist, so haben Sie die sog. Hauptforderung (eben die 30 Euro) zzgl. Nebenforderungen, das sind die Kosten des Verzugs (idR Zinsen, zur Zeit etwa 6 % p.a. zzgl. evtl. Rechtsanwaltskosten des Gegners) zu zahlen.
Da Sie sich nicht 100% sicher sind, ob der Betrag zu Unrecht verlangt wird, es sich aber um einen vergleichsweise geringen Betrag handelt, würde ich Ihnen empfehlen, dass Sie noch abwarten. Vielleicht verläuft sich ja die Sache im Sande.
Aber: Sollten Sie schon einen GERICHTLICHEN Mahnbescheid vom Amtgericht bekommen haben, so MÜSSEN Sie antworten! Andernfalls gilt die Forderung als tatsächlich bestehend!
Übrigens: Der Gerichtsvollzieher kommt nur ins Haus, wenn eine sog. „titulierte“ Forderung besteht. Dies ist in der Regel erst dann der Fall, wenn sie ein Zahlungsurteil nach Klage erhalten oder Sie auf einen gerichtlichen Mahnbescheid nichts unternehmen.
Und noch was: Der Gegner ist nicht verpflichtet auf Ihre Anfragen zu antworten - ihre Fragen ändern also an der Pflicht zur Zahlung, sollte die Forderung wirklich bestehen, nichts.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte,
viele Grüße!
Hallo,
wurde der Betrag über Freenet storniert? Bzw, hast du mit denen darüber geredet. Wenn nicht, am besten mal dort anrufen und auf Klärung bestehen.
Praktisch ist es so, dass sie dir einen Vertrag vorweisen müssen, nach dem du eine bestimmte Leistung erbeten und auch erhalten hast.
Aber, wenn du nie etwas mit freenet zu tun hattest, brauchst du dich da nicht zu sorgen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass bevor der Gerichtsvollzieher ins Haus kommt, du erst einmal einen Brief von der Anwaltskanzlei des Unternehmens bekommst. Hatte einen ähnlichen Fall mit der Telekom.
lg
Ich danke Euch allen für Eure ausführlichen Auskünfte. Ich werde jetzt noch zuwarten und entsprechend Euren Empfehlungen reagieren. Mein Einschreiben ist erst mal angenommen worden, die Rückantwort liegt vor.
Gruß,
Rolf Berty