Kaufrecht

Hallo

ich habe bloß ne kurze Frage, wo Sie mir bestimmt weiterhelfen können.

Es geht um diese Aktion bei Ebay:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=28…

Ich habe die LP gekauft, wo ich die aber gekriegt habe, war die nicht richtig eingepackt und erheblich beschädigt. Ich habe mich denn beim Verkäufer beschwert und er hat denn gesagt, er nimmt die zurück
Er hat das Geld überwiesen und ich habe paar Tage später die Ware zurück verschickt. (War alles Anfang Dezember)

Vorgestern hat er mir ne Mail geschrieben (4 Wochen später) das er die Ware noch nicht gekriegt hat, jetzt will er mich anzeigen und seinen Anwalt einschalten.

Jetzt steht Aussage gegen Aussage. Und keiner hat Beweise.

Ich habe es unversichert versendet, also ich habe kein Nachweis.

Was kann mir da passieren, kann er mich wirklich anzeigen bzw. verklagen?

Ich hoffe Sie können mir helfen.

Gruß
Ronny Schröder

Hallo,

es wäre gut, wenn Sie beweisen könnten, dass Sie die LP tatsäclich abgeschickt haben. Dazu ist ein versicherter Versand nicht erforderlich. Den Nachweis, dass sie die LP versendet haben können Sie beispielsweise auch dadurch erbrigen, dass etwa ein Freund oder Lebensgefärhte bei dem Gang zur Post dabei war.
Im Übrigen brauchen Sie sich auch bei Unbeweisbarkeit in strafrechtlicher Hinsicht keine Gedanken machen: ein Betrug müsste Ihnen positiv nachgewiesen werden, Aussage gegen Aussage wäre noch kein solcher Nachweis. Schlimmstenfalls müssen Sie den Auktionspreis eben doch erstatten, mehr kann Ihnen nicht passieren.

Viele Grüße!

ich habe bloß ne kurze Frage, wo Sie mir bestimmt weiterhelfen
können.

Es geht um diese Aktion bei Ebay:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=28…

Ich habe die LP gekauft, wo ich die aber gekriegt habe, war
die nicht richtig eingepackt und erheblich beschädigt. Ich
habe mich denn beim Verkäufer beschwert und er hat denn
gesagt, er nimmt die zurück
Er hat das Geld überwiesen und ich habe paar Tage später die
Ware zurück verschickt. (War alles Anfang Dezember)

Vorgestern hat er mir ne Mail geschrieben (4 Wochen später)
das er die Ware noch nicht gekriegt hat, jetzt will er mich
anzeigen und seinen Anwalt einschalten.

Jetzt steht Aussage gegen Aussage. Und keiner hat Beweise.

Ich habe es unversichert versendet, also ich habe kein
Nachweis.

Was kann mir da passieren, kann er mich wirklich anzeigen bzw.
verklagen?

Ich hoffe Sie können mir helfen.

Gruß
Ronny Schröder

leider kann ich dazu keine genaue Auskunft geben.
sorry

Hallo Ronny,
Für die Rücksendung der Ware sind Sie beweispflichtig. Wenn Sie nicht nachweisen können, dass Sie die Ware an den Verkäufer versendet haben, sieht es für Sie nicht gut aus.
Eine Anzeige wäre hahnebüchen, da kein Straftat vorliegt. Aber der Verkäufer könnte Sie verklagen und würde bei der vorliegenden Beweislage auch ganz gute Chancen damit haben.
Leider kann ich Ihnen keine bessere Auskunft geben.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hi,

wie wurde das ganze versendet? Gibt es einen Einliefernachweis der Post etc.? Dann würde die Verantwortung bei denen liegen. Ansonsten steht Aussage gegen Aussage. Wegen 25€ würde sich wahrscheinlich kein Anwalt die Mühe machen tätig zu werden.