Kaufrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Mal angenommen Kunde A kauft bei Elektrohandel B einen Kühlschrank. Auf der Rechnung steht als Lieferzeitpunkt „unbestimmt“, mündlich wurde durch den Verkäufer allerdings „ca. eine Woche“ versichert.
Nach 3 Wochen wurde das Gerät immer noch nicht geliefert.
Laut Aussage von B soll A weitere 3 Wochen auf das Gerät warten, aufgrund von Lieferschwirigkeiten des Herstellers C.

Kunde A ist umgezogen, hat keinen Kühlschrank und sich deshalb als Übergangslösung eine elektrische Kühlbox gekauft.

  1. Kann A die Kosten für die Kühlbox von B zurückfordern?

  2. Kann A dem Händler B eine Frist zur Lieferung(vor Ablauf der 3 Wochen) setzen?

  3. Gemäß dem Fall eine Lieferung ist nach der gesetzten Frist nicht erfolgt, wie kann A weiter vorgehen?

Vielen Dank für Lösungen

Hallo,

die Sache wird problematisch, dadurch dass auf der Rechnung ‚Lieferdatum unbestimmt‘ steht. Der Verkäufer hat eine mündliche Einschätzung des vermutlichen Lieferdatums abgegeben. Zudem trägt B in Endeffekt keine Schuld, wenn der Lieferant Lieferschwierigkeiten hat.
Eine Frist zur Lieferung vor Ablauf der 3 Wochen wird schwierig, wenn B definitiv keine Kühlschränke auf Lager hat.

Mein Tipp wäre, dem Händler eine Frist zu setzen. Sollte er bis dahin nicht liefern, vom Kaufvertrag zurücktreten.

Bei B anfragen, ob man evtl ein hochwertigeres Vergleichsmodel zum selben Preis, bzw. ein gleichpreisiges Modell zum günstigeren Preis bekommt.

Man sollte noch daran denken. B ist stets daran interessiert Kunden zu gewinnen und zu behalten. Deswegen zeigt er Kulanz. Häufig ist es nicht nötig rechtliche Mittel anzuwenden.