folgendes angenommen:
es steht ein Grundstück zum Verkauf über einen Makler.
Wenn jetzt ein Interessent unbedingt dieses Grundstück kaufen will
und dies bei einem Verkaufsgespräch dem Makler mitteilt,
hat der Interessent dann ein „Kaufrecht“?
(Angenommen der Interessent ist auch der erste Interessent)
oder ist es erlaubt den „kaufwilligen“ Interessenten
sozusagen auf die Wartebank zu setzen und der Makler
kann weitere Interessenten anhören und sich dann
einen davon aussuchen?
Wie sieht es da aus?
Gibt es da entsprechende Gesetze? wenn ja wo?
Der Markler kann sich aussuchen, mit welchem Interessenten er abschließt, außer er hat mit dem von dir angesprochenen Interessenten einen Vorvertrag geschlossen bzw. den Kauf zugesichert.
Moin,
es ist Aufgabe eines Maklers Interessenten für seinen Kunden, den Grundstücksverkäufer, zu finden. Er macht sich m.E. sogar Schadensersatzpflichtig, wenn er durch eine Vorauswahl in irgendeiner Form den höchstpreisigen Verkauf eines Grundstücks verhindert.
Und: Verkauft wird das Grundstück vom Eigentümer und nicht von irgendeinem Makler.
Komisches Gefühl wenn man betteln muß
um etwas kaufen zu dürfen.
Sieh es mal von der anderen Seite: Komisches Gefühl, wenn man an den erstbesten verkaufen müsste.
Immobilien stehen nun mal nicht wie Milchtüten zu festen Preisen im Supermarkt. Angebot und Nachfrage regeln den Preis. Wenn innerhalb von drei Tagen fünf Leute bereit sind den geforderten Preis zu zahlen, spricht doch nichts dagehen, abzuwarten, ob nicht einer gewillt ist auch mehr zu zahlen. Ist nicht anders als bei ebay. Mal ist es ein Verkäufer- und mal ein Käufergeschäft. Sprich: Mal kann sich der Verkäufer freuen, weil die Ware heiß begehrt ist, und sich die Interessenten hochbieten, mal kann sich der Käufer freuen, weil er gerade der einzige ist, der überhaupt etwas (weit unter Marktpreis) zu bieten bereit ist.