Kaufrecht beim neuwagenkauf

guten tag
ich habe mitte juni 2016 ein auto von einem händler gekauft, der den wagen am 21.3.des jahres 2016 kurz zugelassen hatte. laut bescheinigung 1(alter fahrzeugschein) ist der wagen am 21.3.2015 ( ziff.6) gebaut worden. bei kauf ist er also über 12 monate alt gewesen und damit nach rechtsprechung eigentlich kein neuwagen mehr. gesagt worden ist mir das nicht. an sich ist das auto ok.ob sich allerdings im neuen modelljahr irgendwas verbessert bzw. geändert hat, kann ich nicht sagen, weil es unheimlich schwierig ist, darüber irgendwelche infos zu finden.
ich bin schon lange kunde dieses händlers und fühle mich irgendwie veräppelt.
was kann oder sollte ich jetzt tun?
vielen dank für ihre mühe
ST.

Hallo,

Da irrst Du. An diesem Tag erhielt der Wagen (nicht genau Deiner, sondern der Typ) seine EG-Typzulassung.

Und hier das ganze nochmal ganz offiziell vom KBA: https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFZR/Info_behoerden/Leitfaden_ZulBescheinigungen/leitfaden_Ausfuellung_Zulassungsbescheinigung_Teil_I_und_II_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Und nochmal nachgelegt:

Wann der Wagen wirklich produziert wurde, wann viele der Teile hergestellt wurden, lässt sich recht einfach feststellen. An vielen vormontierten Teilen wie Türverkleidungen, Armaturenbrettern und ähnlichem befinden sich „Laufzettel“ die oft mit Datum und Zeit versehen sind. Auf fast allen Kunststoffteilen im Innenraum findet sich ein „Kalender“ aus dem der Baumonat des Teils hervor geht. Da unsere Industrie just-in-time liebt, liegen solche Teile meist nur wenige Tage, maximal einige Wochen herum, bevor sie verbaut werden.

Somit kann man recht einfach prüfen, ob der Wagen vor zwei, drei Monaten vom Band lief oder im letzten Jahr.

Das Fahrzeug war schon einmal zugelassen, ist also kein Neuwagen mehr.
Du hast also ein gebrauchtes und kein neues Fahrzeug gekauft.
Alles im grünen Bereich!

MfG kheinz

Jou, vielen Dank, ihr zwei. Damit ist eigentlich
für mich alles klar.
Schönen Abend noch
ST.