ist es möglich sich ein Kaufrecht für eine Immobilie zu sichern, in der Form das wenn bestimmte Umstände eintreten (z.B. Platzbedarf) kann man sein Kaufrecht für die Immobilie ausüben und der bisherige Besitzer muß die Immobilie an den Rechteinhaber verkaufen? Es ist nicht ein Vorkaufsrecht gemeint.
ist es möglich
das wenn bestimmte Umstände eintreten
Es ist nicht ein Vorkaufsrecht
gemeint.
Möglich ist vieles, wir haben hier Vertragfreiheit.
„Käufer“ und „Verkäufer“ sollten mit sämtlichen Wünschen (und den zugehörigen Unterlagen) einen Notar zur Beratung aufsuchen. Das schafft Klarheit und wird die Welt nicht kosten.
beim Immobilienkauf gibt es zum Gegensatz der normalerweise recht freien Vertraggestaltung zwingend die notarielle Form, sprich, alles, was nicht per Notar beurkundet wurde ist nichtig.
Inwiefern solche Klauseln durch einen Notarvertag (incl. Grundbucheintrag?) möglich sind, sollte ein Fachanwalt sagen können.
ist es möglich sich ein Kaufrecht für eine Immobilie zu
sichern, in der Form das wenn bestimmte Umstände eintreten
(z.B. Platzbedarf) kann man sein Kaufrecht für die Immobilie
ausüben und der bisherige Besitzer muß die Immobilie an den
Rechteinhaber verkaufen? Es ist nicht ein Vorkaufsrecht
gemeint.
Vielen Dank
Verstehe ich das richtig: Es soll gegen den Willen eines Immobilienbesitzers ein Kaufrecht auf seine Immobilie eingetragen werden, und wenn der Rechteinhaber dann die Immobilie benötigt muss der Inhaber verkaufen?
Das ist, gelinde gesagt, totaler Unsinn!
Jeder Immobilienbesitzer hat das Recht, seine Immobilie an wen auch immer zu verkaufen. Das einzige „Vorkaufsrecht“ (aber das ist hier ja nicht gemeint) hat ein Mieter einer Immobilie!