Hallo, liebe ForumsFreunde und Freundinnen,
Welche Rechte ergeben sich aus der anschließend beschrieben Vereinbarung im Kaufvertra für den den/die Käuferin bei eintreten von Mängel, feuchte Wände und undichtes Terrassendach geenüber derVerkäuferin hinsichtlich Schadenersatz und Gewährleistungs- ansprüchen.
Mit freundlichen Grüßen
Willi
Rechte des Erwerbers eines ällternen Gebäudes bei Mängeln und Haftung des Verkäufers
Der Erwerberin hat das Kaufobjekt besichtigt, sie kauft es im gegegenwärtigen alters-bedingten Zustand.
Ansprüche und Rechte der Erwerbung wegen eines Sachmanels des grundstücks, des gebäudes und der mitveräußerten beweglichen sachen sind ausgeschlossen, auch falls diese est später erkannt werden. Hiervon ausgenommen sind schadensansprüche, die auf Vorsatz beruhen.
Verschlechterungen der Sache, die im zeitpunkt der besichtigung bis zur Besitzübergabe eingetreten sind, hat die Veräußerin zu beseitigen, sofern die Verschlechterungen nicht auf einenordnungsgemäßen, dem Vertragsverhältnis entsprechenden gebrauch zurückzuführen sind. Diesbezüglich wird die verjährung auf 3 Monate ab Übergabe verkürzt.
Die Veräußerin versichert, dass sie keine Abstandflächen übernommen hat und keine Übernahme ihrer ihrer rechtsvorgänger sowie keine versteckten, offenbarungspflichtigen Sachmängel bekannt sind.
Sie hat weder Beschaffenheitszusagen noch vertragliche oder gesetzliche Garantie für die sache und Vertragsdurchführung übernommen.
Sie tritt ihre Ansprüche wegen eines sachmangeel auschiebend bedingt mit der Kaufpreiszahlung an die Erwerberin ab.mmmm