Hallo,
A (privater Verkäufer) hat sein Auto für ca. 6400 € Ende September 2005 an einen privaten Käufer, hier folglich B genannt, verkauft. Der Wagen wurde noch von einem KFZ-Meister (ein Bekannter von B) komplett überprüft und für i.O. befunden. B selbst hat den Wagen komplett gecheckt und ist KFZ-Mechaniker.
Der private Auoverkauf wurde mit einem standardisierten ADAC Kaufvertrag, wo die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, verkauft.
A selbst hat den Wagen im April 2005 gekauft und danach in einer Werkstatt komplett den Öl und Ölfilter (da der Vorgänger nicht genau sagen konnte, wann der letzte Wechsel gemacht wurde) auswechseln lassen und im Juni 2005 mußte für ca. 350 € die Ventildeckeldichtung und Zündkerzen neu in einer Werkstatt gemacht werden, da der Wagen bis dahin Öl verloren hat. Seitdem war alles in Ordnung. A selbst ist meist Landstrasse und in der Stadt gefahren.
Im August 2005 entschloss A den Wagen zu verkaufen, da der Wagen nur 2 Sitze hat und A eine neue Partnerin mit Kind kennengelernt hat und somit war der Wagen nicht mehr „zweckmäßig“.
A hat dem Käufer alle Unterlagen, auch die Werkstattrechnung ausgehändigt. B fuhr nach dem Kauf mit dem Wagen seitdem jeden Tag auf der Autobahn, B sagte auch mit voller Geschwindigkeit (200 -210 km/h) und hat nach einer Woche festgestellt, dass der Wagen , laut Aussage B, viel Öl verlieren würde und B mußte schon 2 Liter nachfüllen.
B selbst ist Autoschlosser und hat nach 3 Wochen dann den Motor komplett ausgebaut und hat die Ursache für den Ölverlust (irgendwelche Innenteile müssen ausgetauscht werden) festgestellt und gesagt, dass dort einiges gemacht werden muss, was ca. 2000 € kosten soll. Soviel Öl und Schlamm hätte B noch nie in seinem Leben in einem Motor gesehen.
B wird die ganzen Teile mit Rechnungsbelege besorgen und es selbst einbauen.
B meinte daraufhin zu A, dass A sich daran beteiligen soll, weil der Schaden seiner Meinung nach vor dem Kauf schon war. Es würde seit 2004 ein Gesetz geben, wo B sonst vom Kaufvertrag zurücktreten könnte und A den Wagen vor der Tür stellen und das Geld zurückverlangen könnte, da der Schaden schon vorlag als er den Wagen gekauft hat. Wenn A diese Reparaturen in einer Wrkstatt machen lassen würde, dann würde es A mind. das doppelte Kosten (4000), laut Aussage von B.
A selbst ist mit dem Wagen in den ca 6 Monaten nur 3000 km gefahren und der Vorgänger von A ca. 30 000 km.
Ist A verpflichtet sich daran zu beteiligen ? Wenn ja, kann A das von seinem Vorgänger auch zurückverlangen ?
Wie muss B jetzt vorgehen um seine Ansprüche geltend zu machen ?
A hat von dem oben genannten Problem damals nichts gespürt. Nachdem die Werkstatt die Ventildeckeldichtung erneuert hat, war alles i.O.
Außerdem wurde der Wagen doch gekauft wie besehen und der Gefahrübergang geht doch bei Übergabe Kaufvertrag/Geld auf den Käufer über !?
Kann B hier A in Regreß nehmen ?
Über eine kurze Antwort wäre ich dankbar.
Gruß, Marsi
