wer hat bitte eine Idee, wie man in folgender Situation am besten als Kunde agiert:
Bestellung per Internet, ca. vor 11 Monaten durch Privatperson
Lieferung per Hermes Versand erfolgt, Zahlungsart: Rechnung
Produkte (nicht von Umtausch ausgeschlossene Ware!) nicht gefallen (keine technischen Probleme, bzw. gar nicht geprüft, da Verarbeitung schon so miserabel), auf eigene Kosten innerhalb der 14-tägigen Frist, sogar mit Angabe von Gründen, nach vorheriger Rücksprache (telefonisch) zurückgeschickt
Beweisbeleg mitgenommen, Sache aus der Welt
Monate später Beweisbeleg entsorgt, da von Seiten des Verkäufers keine Beanstandungen, Rückfragen, Mahnung oder sonstige Kommunikation stattfand
Ziemlich genau 11 Monate nach dem Zeitpunkt der Bestellung meldet sich der Verkäufer mit einer ersten Mahnung per E-Mail und will Kostenerstattung, droht mit Inkassobüro, wenn Zahlung nicht innerhalb von 5 Tagen erfolgt. Blöd, dass der Käufer den Rücksendebeleg nicht mehr auftreiben kann. (Damit tut sich ggf. ein „schönes“ Geschäft mit „nicht bezahlten“ Rechnungen, auf Grund von „nicht erhaltenen Rücksendungen“ auf, wenn die Mahung so spät kommt, dass der Anspruch nicht verjährt ist und der Kunde den Rücksendebeleg sehr wahrscheinlich nicht mehr vorweisen kann.)
Bleibt dem Käufer, falls eine Klärung auf zwischenmenschlicher Basis nicht möglich ist, etwas anderes übrig, als den Rechnungsbetrag zu begleichen? Sind Pakettransportfirmen verpflichtet die Logs Ihrer Transaktionen mehrere Monate aufzubewahren? Ca. 80,- Euro Lehrgeld für die Nichtaufbewahrung eines Rücksendebeleges nach 11 Monaten ist sicherlich nicht wenig.
Nun bin ich gespannt auf Tipps, Hinweise auf die Rechtslage und jeden guten Rat.
Bleibt dem Käufer, falls eine Klärung auf zwischenmenschlicher
Basis nicht möglich ist, etwas anderes übrig, als den
Rechnungsbetrag zu begleichen? Sind Pakettransportfirmen
verpflichtet die Logs Ihrer Transaktionen mehrere Monate
aufzubewahren? Ca. 80,- Euro Lehrgeld für die
Nichtaufbewahrung eines Rücksendebeleges nach 11 Monaten ist
sicherlich nicht wenig.
Nun bin ich gespannt auf Tipps, Hinweise auf die Rechtslage
und jeden guten Rat.
Danke im Voraus und liebe Grüße
Ama
Moin. Ohne zu sehr einsteigen zu wollen: War nicht vielleicht jemand dabei, als das Paket zurückgesendet wurde? Der könnte es ja im Zweifel bezeugen.
Viele Grüße.
auskas
Moin. Ohne zu sehr einsteigen zu wollen: War nicht vielleicht
jemand dabei, als das Paket zurückgesendet wurde? Der könnte
es ja im Zweifel bezeugen.
Viele Grüße.
auskas
Moin . Ja es gibt mit Sicherheit Zeugen, sowohl bezüglich Paketempfang, als auch beim Auspacken, Unzufriedenheit über die Ware, Paket zu und rücksendebereit Machen. Dann gibt es noch eine lustige Geschichte: der Kunde hat sich versehentlich als Empfänger auf dem Hermes-Paketschein eingetragen, so dass er die vermeintliche Rücksendung am nächsten Tag selbst empfing und am nächsten Tag mit korrektem Schein wieder zum nahegelegenen Hermes-Shop mit dem dieses Mal richtig ausgestellten Schein hinmuss. Eine Freundin war dabei und die Geschichte wurde auch dem Shop-Inhaber als Anekdote erzählt und auch jedes Mal bei einer Paketabgabe als „Aufzieher“ verwendet. Ob man noch weiß, WER der Empfänger des Paketes war …?
Ich freue mich über weitere Hinweise zur Rechtslage, Beweislast etc.