Mann kauft sich ein Sony Handy, binnen zwei Jahren geht das Handy zwei mal kaputt. Man läßt es zweimal bei einem Sony Center Reparieren. Nachdem es wieder kaputt gegangen ist, will man beim Händler wandlen!
Mann kauft sich ein Sony Handy, binnen zwei Jahren geht das
Handy zwei mal kaputt. Man läßt es zweimal bei einem Sony
Center Reparieren. Nachdem es wieder kaputt gegangen ist, will
man beim Händler wandlen!
das kann man aufgrund dieser Infos nicht beantworten.
Fragen:
-Wann war das Kaufdatum, wann trat der erste Defekt ein?
-Warum wurde das Gerät vom Hersteller repariert? Wurde das Handy beim Verkäufer reklamiert? Hat dieser an den Hersteller veriwesen?
-Handelt es sich um identischen Defekte?
Reparatur 1 - 12.07.09 (Mikro defekt)
Reparatur 2 - 12.09.09 (Handy stellt sich immer aus)
Da müsste zunächst der Beweis angetreten werden, dass beide Defekte bereits bei Kauf vorhanden waren. Schwierig, wenn das Gerät fast zwi Jahre problemlos funktionierte.
Fehler besteht weiterhin.
Gleiches Gerät. Einfach zum Sony Center hier vor Ort gewesen.
weil näher.
Man muss dem Verkäufer das Recht zur Nachbesserung einräumen. Das ist offensichtlich nicht geschehen. Stattdessen hat man sich an den Hersteller gewandt zwecks Garantiereparatur.
Ich würde sagen: Kein Anspruch gegen den Verkäufer. Mangels Kaufvertrag mit dem Hersteller auch kein Anspruch.
Ggf. können andere Ansprüche wie erneute Reparatur bestehen.
Ohne den Inhalt des Garantievertrags zu kennen wäre aber jede
Aussage hierzu spekulativ.
kommt für den Käufer nur Wandlung (die es im Übrigen schon seit 2002 nicht mehr gibt, also evtl. Rücktritt) in Betracht? Sonst ist die Aussage betr. Inhalt vom Garantievertrag völlig richtig.