Kaufrecht wohnung

Guten Tag,

folgende Sachlage:

Im März 2009 wurde eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gekauft.

Jetzt im Winter stellt sich heraus, dass in einem Zimmer Schimmel auftritt, obwohl korrekt gelüftet und geheizt wird. Nach Recherchen, war dem Verkäufer bekannt, dass da anscheinend mit einer Aussenwand etwas nicht ganz i. O. ist, oder zumindest im Winter Schimmel auftritt. (Er hat angebl. auch schon vor einigen Jahren gegen die Hausverwaltung geklagt.

Könnte es sich hier um einen Vorsatz von seitens des Verkäufers handeln (Da es wissentlich etwas verschwiegen hat?) Was ist dann zu tun?

Herzlichen Dank für eine Rückinfo und einen schönen Sonnatg

Veronika

guten Abend,
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten: Wenn ein Verkäufer einen Kaufgegenstandsmangel verschweigt, ergeben sich hieraus in der Regel Rechte für den Käufer, welche sich nach dem Einzelfall zu beurteilen sind. Da Sie wahrscheinlich ohnehin einen Anwalt benötigen, um den Fall zu beurteilen und das Käuferrecht für Sie geltend zu machen, erübrigt sich meine weitere Ausführung. Denn ohne Vorliegen der Unterlagen (Vertragstext etc.) müßte ich alle Eventualfälle mit den speziellen Besonderheiten hier aufführen. Vorweg schon jetzt: Ohne Beweis wird es schwierig! Vorher also gut recherchieren!
Mit freundlichen Grüßen
H.G.

Sehr geehrter Herr Gintemann,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bevor wir etwas unternehmen, werden wir ausführlich recherchieren.
Ihnen noch alles Gute für 2010
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Bürkin