Liebe/-r Experte/-in,
am Samstag, 23.07.2009 war ich beim Optiker und habe (mit meiner Unterschrift) neue Brillengläser bestellt. Weil ich aber schlecht beraten worden bin (im Prospekt wurden 50 % Rabatt versprochen, die ich aber offenbar nicht erhalte), habe ich gleich am folgenden Tag brieflich storniert. Den Brief habe ich selbst in dessen Briefkasten eingeworfen. Jetzt schickt der Optiker eine eMail an mich und verlangt entweder den vollen Preis oder 50 % Stornogebühren. Ist das rechtens? -
Würde mich über eine Auskunft freuen! Herzlichen Dank im voraus,
Rolf Berty
Das kommt darauf an, ob Sie wirklich schlecht beraten worden sind (hierfür sind Sie beweispflichtig) und welchen Preis sie mit unterschrieben haben. Bei wirklich täuschender Beratung können Sie den Vertrag völlig ohne Kostenrisiko stornieren, sie müssen dann gar nichts bezahlen. Im Falle, dass Sie jedoch lediglich einem Irrtum unterlagen, können Sie zwar auch sich vom Vertrag durch Anfechtung (ihre „Stornierung“) lösen, jedoch müssen Sie dann Schadenersatz leisten. Dieser kann durchaus diese geforderten 50 % betragen.
Viele Grüße!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Danke für Ihre Auskunft. Ich werde vermutlich bezahlen müssen.
Gruß,
Rolf Berty
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
Ist die Frage, ob im Prospekt stand, 50% auf alles etc oder bis zu 50% auf ausgewählte Artikel, Sternchen, Sternchen (was sehr gerne gemacht wird) und ob der Optiker die 50% bei der Beratung versprochen hat.
Da kann es ganz unterschiedlich aussehen.
Wenn du Brillengläser bestellst und einen Kaufvertrag unterschreibst, siehst du ja normalerweise auch, wie viel du bezahlst. Ein ‚Rückgaberecht‘ in dem Sinne gibt es ja nicht, es sei denn, du kannst bezeugen, dass du ‚verarscht‘ (bzw falsch beraten worden bist).
Aber wenn du wirklich zurücktreten willst ist die Frage, ob die es mit einer Beschwerde an die Geschäftsleitung probieren möchtest (was häufig klappen sollte), damit diese aus Kulanz (falls es rechtens wäre) dir die Stornogebühren erlassen.
Ich hoffe, ich konnte dir irgendwie helfen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Rolf,
mit Deiner Unterschrift bist Du einen Kaufvertrag eingegangen. Ob das Storno ohne weiteres vom Optiker zu akzeptieren ist, zweifel ich mal an. Ausschlaggebend ist was in den AGB`s steht oder Du weist nach schlecht beraten worden zu sein.
Bestand die Möglichkeit die 50% Rabatt noch nachträglich zu erhalten? Das wäre dann wohl der einfachste Weg.
Da es sich bei Brillengläser um eine Spezialanfertigung handelt und nicht um ein Massenprodukt ist eine Stornogebühr schon rechtens, allerdings ist die Höhe fragwürdig.
Viele Grüsse
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das ist nicht Rechtens, du kannst immer Artikel innerhalb von der angegeben Frist stornieren aber da du nichts in der Hand hast ist es schlecht du hättest den Brief per Einschreiben schicken müssen so können die ja sagen wir haben nichts bekommen also da denke ich wirst du nicht viel machen können.
lg katja