kaufrückabwicklung Kaminofen Mwst

hallo, wir haben einen kaminofen wg dauernder mängel zurückgegeben und um rückabwicklung des kaufvertrages gebeten. das wurde auch problemlos akzeptiert, nun kam die gutschrift über den netto rechnungsbetrag, die mwst von fast 400 euro wurden nicht berücksichtigt. ist das rechtens ? haben wir jetzt 400 euro verloren ? wer weiss was ? lg

Das es keine mwst gibt, wohl nicht, dass ganze nennt sich Umsatzsteuer.

Stellt sich nun die Frage, seid ihr Gewerblich oder Privat?

privat, sorry

Einfach anrufen und Fragen, warum die Steuer einbehalten wurde und diese zurückfordern.

Das kostet den Unternehmen ncihts, da die USt (außer bei Kleinunternehmen) ein durchlaufender Posten ist.

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super, danke

öh warum -1?

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danke ? für die auskunft:-)

Servus,

das ist ein neues Spielzeug, das heute Vormittag montiert wurde. Man kann damit „Zustimmung“ und „Nicht Zustimmung“ formulieren. Weil Herrn Doka erst fünfundsiebzig Mal die Bedeutung von Diskussionen im Forum erklärt worden ist, werden damit jetzt die „Antworten“ von den „Kommentaren“ unterschieden, bei denen es jetzt wieder Herzerl gibt.

Denn man Prost, ne!

MM

jo, dabei hätte man nur überall Herzchen vergeben können.

Prösterchen

bei den Negativherzerln wären aber Rossäpfel oder sowas lustiger. Die Ziffern sind nich cool.

stümmt, ist ne Idee

Das ist Blödsinn. Denn die Bemessungsgrundlage ändert sich dadurch auch.

ok, leute, danke euch.ist erledigt, kriege den vollen preis incl. umsatzsteuer, wieder:-))

Die Bemessungsgrundlage nciht, nur ist es kein durchlaufender Posten.

Doch, eben diese ändert sich. Erst kaufst du für 2.500,00 € brutto. Die Bemessungsgrundlage ist nun alles, was du aufwendest, ohne die enthaltene Umsatzsteuer (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG). Also rechnen wir: 2.500,00 /1,19 = 2.100,84 €.

Jetzt gibst du den Kram an den Händler zurück und erhältst 400 Glocken weniger, also 2.100,84 €, genau den Nettobetrag. Jetzt ist die Steuer beim Händler zu berichtigen, da sich die Bemessungsgrundlage geändert hat (§17 Abs. 1 Satz 1 UStG). Also rechnen wir 2.100,84 /1,19 = 1.765,41.

Der Händler hat als zuerst einen Nettoumsatz von 2.100,84 € gemacht und dann netto 1,765,41 erstattet. Bleibt beim Händler noch ein Umsatz von brutto 400 = netto 335,43 € hängen.

Wenn er die 400,00 € an den Kunden erstattet, dann erstattet er 335,43 € aus eigenen Kosten, 64,57 € kann er sich über den § 17 UStG vom Finanzamt zurück holen.

Es ist eben nicht alles durchlaufend, mein lieber.

Hallo, bevor hier hitzige diskussionen anfangen: der fall ist abgeschlossen, ich kriege den vollen kaufpreis, also incl. umsatzsteuer, zurück:-)) danke allen