Lieber Experte,
ich habe bei einer Autoverwertung gebrauchte Alufelgen gekauft.Meine Werkstatt hatte mir gesagt, dass diese Felgen problematisch sind. Ich habe diese Felgen auch als original Opelfelgen angesehen, weils auch dransteht, sind aber keine.
Jedenfalls nimmt die Fa die Felgen nicht mehr zurück, steht auch auf der Rechnung. Aber ist das rechtlich i O.? Hat man nicht immer ein Rückgaberecht innerhalb von 2 Wochen?
Für die Beantwortung Vielen Dank im Voraus
Andreas
Hallo Andreas,
im vertragsrecht gilt - sofern es keine haustürverträge, fernabsatzverträge oder ratenzahlungsverträge sind, wie besehen so gekauft. der vertrag gilt.
ausnahme - arglistige täuschung durch den verkäufer. wenn ganz klar an den felgen darangestanden hat z.b. für opel - marke x - bj ab xx bis xx - zulässig mit tüv eintrag - würde ich auif die rückabwicklung drängen. aber nur dann wenn ich dies auch tatsächlich beweisen kann.
die 14 tage gelten nur bei den genannten vertragsarten.
also alles gute hook
Hallo Hook,
vielen Dank für die Antwort. Ja arglistig getäuscht, so fühle ich mich.
Gruß Andreas
Sorry. Ist nicht mein Fachgebiet.