Kaufrücktritt o. Nachbesserung verlangen?

Hallo Experten,
Opel Astra F Caravan BJ 1996 gebraucht gekauft am 18.02.2011 bzw. 19.02.2011 übernommen mit 128500km bei kleinem Händler, der ihn als Privatverkauf deklarierte, der Verkäufer hat Sachmängelhaftung ausgeschlossen; Das Problem:
Die Scheiben beschlagen total bei ca. 0 Grad Außentemperatur, Innenraum bleibt kalt, kein Ventilatorgeräusch der Scheiben- oder Innenraumbelüftung oder gar Windzug zu spüren oder zu hören, Außentemperaturanzeige zeigt +30Grad obwohl 0 Grad tatsächlich vorhanden, Motortemperaturanzeige bleibt immer auf unten, außerdem merkt man beim Bremsen eine Bewegung im Bremspedal wie wenn man über Steine fährt, das soll angeblich vom zu langen Stehen sein und sich geben.
Was könnte alles vorliegen oder ist das schon ein Rückgabegrund an den Verkäufer bzw. ist das überhaupt möglich - danke schon mal für Eure Mithilfe

Hallo!

Das ist sozusagen ein Fall von selbst dran dumm,
wenn man beim Händler ein Auto im Kundenauftrag kauft,
und nicht überprüft / prüfen lässt
ob das in Ordnung ist.

Das wirft aber auch kein gutes Licht auf den Händler,
also ich mach mir die Finger mit solchen Dreck nicht schmutzig.

Grüße, E !

ich würde erstmal den Händler zur rede stellen, wenn es dem völlig egal ist.

Dann geh zum Anwalt und läutere dem den Fall. Sowas kann man durchaus als Arglistige Täuschung sehen.

ABER

Du wirst dir die Frage gefallen lassen müssen warum dir das mit der Lüftung und den Anzeigen nicht aufgefallen ist. Bei den Bremsen OK das ist für das Verhandeln sehr gut aber ein Verschleissteil da kann man nicht viel machen.

Ich würde auch mal in den Brief schauen ob du da vielleicht noch den Vorbesitzer ausfindigen machen kannst und den mal nach Kilometerstand (der erscheint mir erstaunlich niedrig) und dem Zustand bei der Abgabe fragen kannst.

Hallo Thomas,

warum solche Sachen bei einer Probefahrt nicht auffallen, verstehe ich zwar nicht, aber egal.

Interessant dürfte sein, wer im Kaufvertrag als Verkäufer steht. Wenn da der Händler als Privatperson drin steht, anhand des Fahrzeugbriefes aber belegbar ist, dass er den Wagen selber gar nicht gefahren hat, kannst Du vor Gericht durchaus eine Chance haben.

Ansonsten: Thermostat erneuern und hoffen, dass es nur daran liegt. Gebläsemotor freilegen und prüfen, ob er leicht dreht und ob Strom ankommt. Bremse erst einmal einfahren, ggf. mal die Bremsscheiben ansehen.

Viel Erfolg bei der Sache
Guido