Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hae vor einiger Zeit einen Vertrag für den Kauf eines Wasserbettes unterschrieben. Aufgrund meiner zweimaligen Operation an der Wirbelsäule ist nun ein Wasserbett kontraindieziert. Nach der ersten Operation habe ich mich bei der Firma gemeldet und gesagt, ich möchte die Produktion des Bettes auf mind. 5 Monate verschieben, da das Bett erst produziert wird, wenn der Liefertermin steht. Da nun nach 8 Wochen die zweite Operation dazugekommen ist, darf ich nun kein Wasserbett mehr haben. Nun habe ich mich bei der Firma gemeldet und gefragt, ob es Möglichkeiten gibt vom Kauf zurückzutreten. Daraufhin sagte mir der zuständige Vertreter für den Vertrieb, dass es zwei Möglichkeiten gäbe. 1. 25 % des Kaufvertrages 2. Bett kaufen und selber verkaufen. Da ich mit diesen zwei Möglichkeiten nicht einverstanden bin, würde ich gerne von Ihnen wissen, ob es rechtliche Aspekte gibt gegen diesen Vertrag vorzugehen? Hoffe mir kann jemand helfen. Vielen Dank
Was kann denn der Wasserbettenbauer für Ihre gesundheitlichen Befindlichkeiten!?! Selbst für den Fall, dass Sie versterben würden, hätten Ihre Erben noch Verpflichtungen sofern die nicht ausschlagen!