Kaufverpflichtung im stationären Handel

Ich habe in einem Fachgeschäft aufgrund einer Abbildung einen Bettbezug bestellt, der dort nicht vorrätig war. Die Verkäuferin erkundigte sich beim Hersteller und sagte, dass die Produktion etwa zwei Wochen dauere, ich also mit drei Wochen rechnen müsse bis zur Lieferung.
Wieder zuhause, habe ich mir die Abbildung im Internet nochmal angeschaut und festgestellt, dass die Farben des Bezugs doch nicht für mich passen. Ich habe daher die Bestellung telefonisch storniert und noch ein Mail geschickt, um vom Kauf zurückzutreten. Alles innerhalb von drei Stunden.
Muss ich den Bettbezug trotzdem abnehmen?

Was hat man denn am Telefon dazu gesagt ?

Klingt ja, als sei das eine Sonderanfertigung, eine Farbe die nicht im Standardsortiment ist. Und da gibt es kein Rückgaberecht.
Was ja im Ladengeschäft sowieso nur freiwillig greift (ist ja kein Versandgeschäft)

MfG
duck313

3 Like

Ja. Und mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen.

1 Like

Du weißt schon dass die angezeigten Farben je nach Monitor unterschiedlich ausfallen können?
Oder hast du einen farbkalibrierten für ca. 2000 €?

1 Like

Der Verkäufer hat das Recht, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen.
Er darf dir entgegenkommen, muss das aber nicht.
Vielleicht bietet er z.B. statt einer Rückahlung einen Gutschein an, vielleicht möchte er ein paar Euro für die Stornierung.
Das könnte alles passieren - aber merke dir eins: Du hast kein Widerrufsrecht. Alles, was dir vom Verkäufer angeboten wird, ist freiwillig - also sei lieb und frage nett.

1 Like