Neulich im theoretishem Almanach :
Herr B aus H hat sich ein PC gekauft und dabei eine Versicherung abgeschlossen. Vor ende der 2 Jahrefrist der Versicherung ist auf einmal eine Komponente des PC defekt.
also geht Herr B aus H zum Händler E aus G und bittet um schadensregelung.
Der Händler E aus G , holt aus seinem Lager I das teil X um es mit defekter Komponente Y auszutauschen .
Herr B ist entsetzt , er bemerkt das diese Komponente kein neuteil ist.
Die Frage :
Was darf Händler E aus G so alles aus seinem Lager holen etc um den Schaden zu regeln ? Muss es ein original sein, darf es repariert sein oder gar schon gebraucht ?
da wäre ein Blick in die Versicherungsbedingungen hilfreich, die vermutlich keine Neuwertentschädigung, sondern nur einen Austausch zum Zeitwert vorsehen. Dann muss die zwei Jahre alte defekte Komponente nur durch eine ebenfalls maximal zwei Jahre alte funktionsfähige Komponente ersetzt werden.
Aber ich sehe das Problem des Händlers hier ohnehin nicht. Der Kunde soll den Schaden der Versicherung melden, und die wird dann antworten, was sie aufgrund ihrer Bedingungen in diesem Fall bereit ist zu leisten. Und der Händler tut dann, wie von der Versicherung geheißen, auch wenn der Kunde vor Wut schäumen sollte. Denn wenn er großzügigerweise dann die weitere Regulierung mit der Versicherung übernimmt, sollte der Händler nicht auch noch das Risiko tragen, hinterher ggf. für eine von der Versicherung nicht abgedeckte Großzügigkeit auch noch auf den zusätzlich dadurch verursachten Kosten sitzen zu bleiben.