Hallo,
ich habe hier ein Beispiel mal sehen wie Ihr das seht:
Herr Y kauft ein neues Handy, Handy geht nach zehn Tagen
kaputt. Händler verweist auf sein recht der Nachbesserung
und schickt es aber dann zum Hersteller, dies kann bis zu sechs Wochen dauern. Herr Y setzt Händler eine angemessen Nachfrist z.B. vier Wochen.
Kann Herr Y nach dieser Frist vom Vertrag zurücktreten oder muss Herr Y so lange warten bis die Ware vom Hersteller wieder da ist ???
Dank für die Info´s
Hallo,
ich habe hier ein Beispiel mal sehen wie Ihr das seht:
Herr Y kauft ein neues Handy, Handy geht nach zehn Tagen
kaputt. Händler verweist auf sein recht der Nachbesserung
und schickt es aber dann zum Hersteller, dies kann bis zu
sechs Wochen dauern.
Ich finde sechs Wochen durchaus angemessen, vier Wochen erscheinen mir zu kurz. Das der Händler das Gerät nicht selbst reparieren kann, liegt ja auf der Hand. Und auf die Dauer der Reperatur durch den Hersteller hat er gar keinen Einfluss. Im übrigen wird nach meiner Meinung auch ein Ersatztelefon gestellt, so dass man nicht ganz ohne auskommen muss. Alles in allem finde ich das eine angemessene Lösung.
Frank