Kaufvertrag

wenn in der faxbestätigung eines kaufvertrages (internetangebot-NICHT ebay)der gegenstand ein bestimmtes herstellungsjahr hat und sich hinterher herausstellt(durch zufall),dass das baujahr erheblich abweicht(7 jahre älter),dann ist das BETRUG–oder?!

wenn in der faxbestätigung eines kaufvertrages
(internetangebot-NICHT ebay)der gegenstand ein bestimmtes
herstellungsjahr hat und sich hinterher herausstellt(durch
zufall),dass das baujahr erheblich abweicht(7 jahre
älter),dann ist das BETRUG–oder?!

Nicht zwingend. Einfach mal § 263 StGB durchlesen. Als kupiertes Erfolgsdelikt muss zwar der Erfolg nicht mit einbezogen sein, aber auf den Erfolg, vorliegend die Täuschungshandlung, muss sich die Absicht (Vorsatz) beziehen. Also über den strafrechtlichen Wege würde ich es nicht versuchen, da fahrlässiger Betrug nicht strafbar ist.
Somit müsste man sich die zivilrechtliche Seite ansehen. Ein Sachmangel ist gegeben. Die Nacherfüllung ist wohl nicht möglich. Somit die Möglichkeit der Kaufpreisminderung oder der Rücktritt vom Kaufvertrag.

lg

die maya

Nicht zwingend. Einfach mal § 263 StGB durchlesen.

Als ob das genügen würde zu verstehen, was Betrug ist :wink: Aber grundsätzlich natürlich ein richtiger Hinweis, denn ein Blick ins Gesetz fördert die Rechtskenntnis. Und für einen ersten Eindruck vom Betrug genügt die Lektüre des § 263 StGB in der Tat.

Als
kupiertes Erfolgsdelikt muss zwar der Erfolg nicht mit
einbezogen sein

Ich frage mich, was ein kupiertes Erfolgsdelikt sein mag. Im Brockhaus steht, dass es den Ausdruck „kupieren“ im Obstbau, in der Tierzucht und in der Medizin gibt - aber im Recht…? Ich habe das jedenfalls noch nie gehört.

Und auch sonst ist unklar, was du uns sagen willst: Wo muss der Erfolg nicht einbezogen sein? Das Wesen eines Erfolgsdeliktes ist, dass der Erfolg strafbar ist. Ausnahme: Versuchsstrafbarkeit, da genügt der Versuch, den Erfolg herbeizuführen. Nur was willst du uns nun damit sagen?

aber auf den Erfolg, vorliegend die Täuschungshandlung

Eine Handlung ist kein Erfolg. Das ist juristischer Unsinn. Das übrigens auch:

muss sich die Absicht (Vorsatz) beziehen.

Für die Täuschung beim Betrug ist keine Absicht, sondern nur sog. Eventualvorsatz (billigendes Inkaufnehmen) nötig.

Also über den strafrechtlichen Wege würde ich es nicht
versuchen, da fahrlässiger Betrug nicht strafbar ist.

Gut! Richtig!

Somit müsste man sich die zivilrechtliche Seite ansehen. Ein
Sachmangel ist gegeben. Die Nacherfüllung ist wohl nicht
möglich. Somit die Möglichkeit der Kaufpreisminderung oder der
Rücktritt vom Kaufvertrag.

Sehr schön :smile:

Levay

Aber Levay,

der Begriff des kupierten Erfolgsdelikts (Verlagerung eines an sich obj. TB Merkmals in den ST, hier der Vermögensvorteil) ist schon bekannt.

Was ich nur nicht verstehe ist, warum man einem Nichtjuristen, der hier eine ganz einfache Frage stellt, mit einem solchen Begriff anworten muss.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wenn in der faxbestätigung eines kaufvertrages
(internetangebot-NICHT ebay)der gegenstand ein bestimmtes
herstellungsjahr hat und sich hinterher herausstellt(durch
zufall),dass das baujahr erheblich abweicht(7 jahre
älter),dann ist das BETRUG–oder?!

Hallo,

das kann schon ein Betrug sein. Allerdings gehört hierzu, dass der Verkfäufer dies auch so wollte und sich nicht nur geirrt hat. Das kann hier natürlich nicht beantwortet werden.

Gruß
Dea

Aber Levay,

Aber cmd.dea!

der Begriff des kupierten Erfolgsdelikts (Verlagerung eines an
sich obj. TB Merkmals in den ST, hier der Vermögensvorteil)
ist schon bekannt.

Das bestreite ich nicht. Irgendwo muss das ja herkommen. ICH kannte den Ausdruck trotzdem nicht und mein Rechtslexikon auch nicht.

Was ich nur nicht verstehe ist, warum man einem Nichtjuristen,
der hier eine ganz einfache Frage stellt, mit einem solchen
Begriff anworten muss.

Da tun sich ja mehrere hier im Brett gern mit hervor. Eine Frage wird gestellt, sie ist ganz einfach, und die Antwort führt dann über den Umweg juristischer Fachtermini und allgemeiner Ausführungen. War erst kürzlich wieder so, als jemand plötzlich die Dissensarten zu erklären müssen meinte…

Levay

Post Scriptum
Ich halte deine Kritik an meinem Beitrag in diesem Fall trotzdem für berechtigt und nehme sie hiermit offiziell und gern an.

Levay

wenn in der faxbestätigung eines kaufvertrages
(internetangebot-NICHT ebay)der gegenstand ein bestimmtes
herstellungsjahr hat und sich hinterher herausstellt(durch
zufall),dass das baujahr erheblich abweicht(7 jahre
älter),dann ist das BETRUG–oder?!

würde euch mal gern die korrespondenz zur verfügung stellen—sehr einfach gestrickt,aber mit nachdruck ausgeführt—bei rücknahme sind wir schon,nur minderung klappt nicht so recht!!

Was ich nur nicht verstehe ist, warum man einem Nichtjuristen,
der hier eine ganz einfache Frage stellt, mit einem solchen
Begriff anworten muss.

Gruß
Dea

Warum? Ganz einfach :wink:. Die Taschenbuch-Ausgabe des BGB belegt stets vordere Plätze in den Verkaufscharts, was zumindest für das generelle Interesse der Deutschen für ihr Rechtssystem spricht. Natürlich ist das Strafrecht, wenn man es genau nimmt, dem öffentlichen Recht, nicht dem Privatrecht, zuzuordnen. Sodann bin ich wohl dem Trugschluss unterlegen, dass gleichsam das Strafrecht und Eckpunkte zu der angrenzenden Fallfrage von Interesse sein könnten. Ansonsten weiß ich nicht, ob es sich geziemt, auf eine undifferenzierte Frage, was sich alsbald herausstellte (siehe Nachtrag), eine patzige Antwort zu schreiben. Vielmehr sollte ausgewogen die Rechtsposition klar gestellt werden, ohne Aspekte auszusparen. Wenn das in einem unverständlichen Duktus daherkam, dann müsste ich mich entschuldigen. Aber wenn ich schon dabei bin, dann muss ich mich für die Fehlbarkeit der Menschen entschuldigen, zu denen ich auch gehöre und für die Fehlbarkeit der Juristen und für die mögliche Fehlbarkeit eines jeden auf diesem Board, der Urteile aufgrund von Erfahrungen oder Meinungen von vermeintlich allwissenden Instanzen abgibt, die sich wiederum nur auf Vermutungen stützen und dies zur Grundlage für eine Diskussion machen. Ob sich also die in § 263 genannte Absicht nur auf das Verschaffen erstreckt oder den Gesamttatbestand erfasst, ist diskutabel. Ansonsten ist aus den spärlichen Angaben nichts von einem, wie auch immer gelagerten Vorsatz zu erkennen, weswegen der Betrug wegen fehlender Fahrlässigkeitsstrafbarkeit, aufgrund der Annahme, dass ohne Vorsatz gehandelt wurde, wegfällt.

bei rücknahme sind wir schon,nur minderung klappt nicht so recht!!

Beides geht wohl nicht. Wenn zurückgetreten wurde ist eine Minderung nicht möglich. Höchstens ein Schadensersatz käme noch in Betracht. Entweder wegen Verletzung des Kaufvertrags oder Verletzung des Rückübereignungs"vertrags".

Nein!

Ob
sich also die in § 263 genannte Absicht nur auf das
Verschaffen erstreckt oder den Gesamttatbestand erfasst, ist
diskutabel.

Das ist überhaupt nicht diskutabel. Der Wortlaut einer Norm steckt die Grenze der Auslegung. Es ist eindeutig von der Absicht der rechtswidrigen Zueignung die Rede; ansonsten reicht Eventualvorsatz. Das ist auch völlig unumstritten.

Ansonsten ist aus den spärlichen Angaben nichts
von einem, wie auch immer gelagerten Vorsatz zu erkennen,

Nein, aber aus § 15 StGB und der breitgefächerten Judikatur dazu. Grundsatz: Eventualvorsatz genügt.

Levay

PS
Dein zweiter Beitrag lässt vermuten, dass du ganz allgemein zu einer komplizierten Ausdrucksweise neigst; diese Tendenz haben in der Regel Personen, die kompliziertes Deutsch mit ansprechendem Deutsch auf hohem Niveau verwechseln. Das erklärt wohl auch das, was cmd.dea und ich nicht so recht verstanden haben, nämlich die unnötige Verwendung eines selten gebrauchten Fachbegriffs.

Levay

richtig,ich bin kein jurist,aber bauer!
händler bietet rücknahme ohne ausgleich für verbesserungen meinerseits–ich aber will nur minderung entsprechend des alters!

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Du hast uns in weiteren Beiträgen ja nun wissen lassen, dass dir die Rücknahme der Sache, nicht aber die Minderung zugesagt wurde. Da in diesem Fall ein Anspruch auf Minderung bestehen dürfte, ist dir nun der Gang zum Anwalt zu empfehlen. Was nützt dir ein Recht, wenn du es nicht durchsetzt?

Levay

Vermutungen. Oder willst du aufgrund deiner Hörigkeit angesichts der Zitierwut der herrschenden Meinung auch noch meine Ausdrucksweise in eine Form der allgemeinen Beliebigkeit gießen? Allerdings könnte ich dir ein fehlendes Fingerspitzengefühl vorwerfen, da du dich nahe an die Äußerung begibst, dass kompliziertes Deutsch per se nur schlechtes Niveau erreicht. Eine verwegene und für einen Juristen etwas undifferenzierte Aussage, wo du nur meinen einen Beitrag zugrunde legst und mir einen Großteil dessen abspricht was das menschliche Miteinander ausmacht: die Fähigkeit zu einer unfallfreien Komunikation.

lg

die maya

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