Kaufvertrag

Hallo,

„Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Auslieferung der Ware.“

Dieser Satz taucht in jeder Bestellungs-Bestätigungsmail von einem großen deutschen Versandhandel aus (ich bin mir nicht sicher ob ich den jetzt hier nennen darf).

Durch eine Bestellung tritt dadurch ja kein Kaufvertrag in Kraft.

Jetzt mal angenommen ein Produkt würde bei dem Versandhandel bestellt werden und zwei Tage später würde derjenige Besteller einen Brief erhalten, dass das Produkt nicht mehr Lieferfähig sei.

Das würde in meinen Augen ja noch in Ordnung sein, da sich die Firma ja rechtlich abgesichert hat, falls das Produkt wirklich ausverkauft sein sollte. Ich will ja auch nicht, dass sich die Firma in irgendwelche Umkosten stürzen soll, da sie den Kaufvertrag erfüllen muss.

Wenn aber dieser spezielle Fall eintreten würde, dass genau dieser Versandhandel dieses Produkt an dem Tag an dem der Brief kam (also 2 Tage nach Bestellung) wieder im Sortiment hat in der selben Ausführung nur jetzt aufeinmal 20 Euro teuerer dann würde ich mich ziemlich vera*** fühlen.

Ok 20 Euro ist noch ein relativ geringer Betrag aber soetwas würde ich mir nicht gefallen lassen wollen.

Ich gehe davon aus, dass sich solch eine Firma durch die AGBs sohingehend abgesichert hat, dass die sich soetwas erlauben dürfen.

Ich wollte trotzdem nocheinmal nachfragen was ihr rechtlich gesehn davon haltet.

Hallo,

das ist rechtlich einwandfrei seitens des Versandhauses und hat mit deren AGB nichts zu tun.

Es gilt das Prinzip von Antrag und Annahme.

Durch deine Bestellung bietest du dem Versandhaus an, das Produkt für x EUR kaufen zu wollen (Antrag). Wenn die dir die Ware dann zu diesem Preis liefern, ist das die Annahme, und der Vertrag kommt zustande.

In diesem Fall lehnt das Versandhaus deinen Antrag ab, weil sie eben den Preis des Produktes aud y EUR anheben wollen.
WIE sie den Antrag ablehnen ist eigentlich uninteressant (wenn auch vom Gefühl her natürlich nicht in Ordnung).

Gruß
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

das ist rechtlich einwandfrei seitens des Versandhauses und
hat mit deren AGB nichts zu tun.

das hab ich mir schon fast gedacht :frowning:

Vielen Dank für die Antwort.

Gruß

Stef