Kaufvertrag

Hallo alle zusammen, ich habe eine Frage bzgl. des Vertragsrechts. Also, in einem Computergeschäft wollte ein Kunde das MacBook Core 2 Duo2130 13 (altes Modell) zum Angebotspreis von 769€ kaufen. Dieses Filiale hatte dieses Modell jedoch nicht mehr, sagte dem Kunden aber zu dieses Modell aus einer anderen Filiale zu besorgen( zu dem oben genannten Preis) Hierüber hat der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung erhalten. Der Kunde hat aber noch nicht bezahlt. Nun ist einige Zeit vergangen und der Kunde hat das Gerät im versprochenen Zeitraum immer noch nicht erhalten. Der Kunde hegt den Verdacht, dass das alte Modell auch nicht geliefert werden kann. Falls das ältere Modell tatsächlich nicht mehr geliefert werden kann, steht dem Kunden das Recht auf Auslieferung des nachfolgenden Modells (ca. 1000) zum oben genannten alten Preis zu? Ist hier schon ein KV entstanden? Was muss der Verkäufer jetzt erfüllen? Vielen Dank.

Hallo Tschaika,

ich nehme mal an, die Frage ist, ob der Kunde das Alternativangebot annehmen muss. Dann lauetet die Antwort NEIN, so er sich nicht vorab dazu verpflichtet hat.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,
danke erstmal. Aber die Frage lautet mehr: Hat der Käufer das Recht das neue nachfolgende Modell zum alten vereinbarten Preis von 769€ vom Verkäufer zu erhalten? Als Ersatzleistung quasi dafür, dass das alte Modell nicht mehr geliefert werden kann, trotz Auftragsbestätigung.

Viele Grüße

Hallo,

nein, er ist so zu stellen, wie er gestanden hätte, wäre der Vertrag erfüllt worden. Hätte er dann ein besseres Modell gehabt? Nein.

VG
EK