Kaufvertrag

Hallo liebe User.

Gestern in Zivilrecht hatten wir das Thema „Kaufvertrag“.
Da wurden u.a. einige „Schutzmechanismen“ (Rücktritt, Anfechtung etc.) des Konsumenten besprochen.
Wie sieht das aber mit dem Antragsteller aus?
Wenn z.B. zwei Privatpersonen einen Kaufvertrag geschlossen haben, gilt der Grundsatz sich an einen Vertrag ordnungsgemäß zu halten.
Die Grauzone stellt für mich jedoch ein Online-Kaufvertrag (bestes Bsp. ebay), der per E-Mail-Verkehr geschlossen wurde, dar.

Wie würde die Rechtsfolge aussehen, wenn:
1.) Der Antragsteller z.B. die Ware nicht liefert/liefern kann (weil Ware beschädigt oder verloren wäre) und dem Käufer das Geld zurück überweist. Der Käufer klage auf Einhaltung des Vertrages.
2.) Der Antragsteller nicht der rechtmäßge Besitzer wäre (Ware gehöre einem Freund, Verwandten, Kollegen) und er habe seine Befugnis z.B. in den Preisverhandlungen als Stellvertreter überschritten.

Mehr Ideen zu rechtliche Problemen in diesem Gebiet fallen mir nicht ein.

Wäre sehr dankbar für jeden Aufklärung :smile:

LG
Vegas

Hallo,

Wenn z.B. zwei Privatpersonen einen Kaufvertrag geschlossen
haben, gilt der Grundsatz sich an einen Vertrag ordnungsgemäß
zu halten.

das gilt grundsätzlich für alle Arten von Vertragspartnern, ob Verbraucher oder Unternehmer.

Die Grauzone stellt für mich jedoch ein Online-Kaufvertrag
(bestes Bsp. ebay), der per E-Mail-Verkehr geschlossen wurde,
dar.

Wieso Grauzone? Es gibt hierfür extra Regelungen (http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html)

Wie würde die Rechtsfolge aussehen, wenn:
1.) Der Antragsteller z.B. die Ware nicht liefert/liefern kann
(weil Ware beschädigt oder verloren wäre) und dem Käufer das
Geld zurück überweist. Der Käufer klage auf Einhaltung des
Vertrages.

Ob Online oder sonst wie geschlossen: Es gelten die gleichen Regelungen.

2.) Der Antragsteller nicht der rechtmäßge Besitzer wäre (Ware
gehöre einem Freund, Verwandten, Kollegen) und er habe seine
Befugnis z.B. in den Preisverhandlungen als Stellvertreter
überschritten.

Dann wird der Verkäufer ggf. Probleme im Innenverhältnis mit Freund, Verwandten, Kollegen bekommen, aber das ist grundsätzlich nicht das Problem des Käufers (http://dejure.org/gesetze/BGB/932.html)

Mehr Ideen zu rechtliche Problemen in diesem Gebiet fallen mir
nicht ein.

Oh oh. Dazu fällt mir aber so einiges ein…

Wäre sehr dankbar für jeden Aufklärung :smile:

Gruß

S.J.

Hallo

Wenn z.B. zwei Privatpersonen einen Kaufvertrag geschlossen
haben, gilt der Grundsatz sich an einen Vertrag ordnungsgemäß
zu halten.
Die Grauzone stellt für mich jedoch ein Online-Kaufvertrag
(bestes Bsp. ebay), der per E-Mail-Verkehr geschlossen wurde,
dar.

Wieso Grauzone? Es gibt hierfür extra Regelungen
(http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html)

inwiefern findet der Paragraph hier Anwendung wenn es gar nicht um einen Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher sondern um 2 Privatpersonen geht?

Gruss HighQ

Hi,

Wie würde die Rechtsfolge aussehen, wenn:
1.) Der Antragsteller z.B. die Ware nicht liefert/liefern kann
(weil Ware beschädigt oder verloren wäre) und dem Käufer das
Geld zurück überweist. Der Käufer klage auf Einhaltung des
Vertrages.

Wenn die Ware nicht geliefert werden kann, greift § 311a BGB die sogenannte anfängl. Unmöglichkeit oder § 280 III iVm mit 283 BGB die sogenannte nachträgliche Unmöglichkeit. In beiden Fällen kommt es darauf an ob der Verkäufer den Umstand der Unmöglichkeit hätte kennen müssen.

2.) Der Antragsteller nicht der rechtmäßge Besitzer wäre (Ware
gehöre einem Freund, Verwandten, Kollegen) und er habe seine
Befugnis z.B. in den Preisverhandlungen als Stellvertreter
überschritten.

Bezüglich der Stellvertretung kann ich Dich auf diese Seite verlinken:
http://www.jura.uni-koeln.de/uploads/media/Pruefungs…

hier wird das Prüfungsschema samt Folgen sehr kurz und knapp beschrieben.

Gruß
ianal

Hallo,

Wieso Grauzone? Es gibt hierfür extra Regelungen
(http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html)

inwiefern findet der Paragraph hier Anwendung wenn es gar
nicht um einen Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher
sondern um 2 Privatpersonen geht?

er findet gar keine Anwendung. Das habe ich auch nicht behauptet. Vielmehr wollte ich damit die erwähnte „Grauzone Online Geschäft“ entkräften. Es gibt eine klare Regelung hierzu, diese ist aber nicht anwendbar. Also gilt die Rechtslage wie bei allen anderen Arten des Abschlusses, somit nix Grauzone.

Gruß

S.J.

Da hast ud zweifellos recht auch wenn es auf den ersten Blick missverständlich war.