Person V möchte ein Auto verkaufen.
Person K möchte dieses erwerben.
K schickt V einen Vertrag zu, der diesen gegenzeichnet und rücksendet.
Inhalte des Vertrags sind:
V verkauft Auto, das im Jahr x produziert wurde, zu einem Betrag an K.
Der Vertag wurde von beidne Parteien unterzeichnet.
Der Vertrag beinhaltet lediglich die Bezecihnung des Autos, nicht dessen Zustand.
KAnn V im Nachhinein vom Verkauf zurücktreten?
Hallo,
Der Vertrag beinhaltet lediglich die Bezecihnung des Autos,
nicht dessen Zustand.
KAnn V im Nachhinein vom Verkauf zurücktreten?
nein. Warum denn auch?
Gruß
S.J.
V entdeckt, dass K ein unseriöser Händler mit zweifelhaftem Umfeld ist.
wenn das fahrzeug nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder der Verkäufer über Mängel hinweg getäuscht hatte kann man zurücktreten. Jedoch muss Käufer ein Händler, also eine Person mit Erkenntnisstand sein.
Unseriösität scheint kein geeigneter Nachweis des Rücktritts zu sein.
Aber wer kauft schon ein Fahrzeug ohne Fixierung der Eigenschaften im Vertrag. Nach den Schilderungen würde das ja so sein, als wenn jemand einen Computer kauft mit lediglich dem herstellermerkmal ohne Vereinbarung über den Speicher etc…
V entdeckt, dass K ein unseriöser Händler mit zweifelhaftem
Umfeld ist.
Wo kämen wir hin, wenn der subjektive Eindruck des Käufers einen Rücktritt rechtfertigen würde?