Kaufvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe vor ca. 4 Jahren einen Studio-Ergometer erworben. Da das Gerät immer Fehler hatte wurde es während der 36 Wochen mehrmals ausgetauscht. Nun ist die Garantiezeit vorbei und das Schwungrad mit Magnetbremse ist defekt. Dieses Teil würde 69 € kosten.

Nach langem Korrespondenzen steht nun fest, das dieses Teil nicht mehr lieferbar ist.Ich wandte mich die Firmenleitung mit folgendem Text:
Sehr geehrter Herr Münch,

ich habe vor etwa 3 Jahren( die Kaufbescheinigungen liegen bei RC-Sportgeräte-Service vor) bei Aldi in Bitterfeld den Studioergometer ( Artikelnummer 33808) erworben. Das Gerät musste bezüglich Fehler 2x ausgetauscht werden.
Nun ist die Garantiezeit gerade vorbei und der Teil 19 müßte ausgetauscht werden. Seit Wochen bemühe ich mich, dieses Bauteil zum Preis von 69 € vom RC-Sportgeräte zu bekommen.
Heute wurde mir mitgeteilt, dass dieses Teil nicht mehr lieferbar ist.
Damit kann ich mich nicht zufrieden geben.
In den Garantiebedingungen steht, dass auch nach der Garantie die anfallenden Reparaturarbeiten -allerdings kostenpflichtig- ausgeführt werden. Außerdem ist das Gerät nicht uralt, sondern die Garantiezeit ist gerade abgelaufen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie in diesem Fall zu verfahren gedenken. Ich kann schließlich das Gerät nicht nach 3 Jahren entsorgen, nur weil das Bauteil nicht mehr lieferbar ist. Außerdem benötige ich es aus gesundheitlichen Gründen.

Für Ihe Bemühungen bedanke ich mich.

Mit freundlichen Grüßen
Ziegelmeier

Darauf erhielt ich aber einen Anruf von einer Mitarbeiterin der Firma, die folgenden Vergleich anbietet:
Für 120€(inklusive aller Kosten) tauschen sie das Gerät aus un lifern ein Ergometer aus dem Jahr 2007, wo noch alle Ersatzteile lieferbar sind.(allerdings ohne Garantie)
Sorgen macht mir, dass an dem neuer Gerät auch wieder Probleme auftreten, die Kosten verursachen.
Wie sollte man sich jetzt verhalten.
Danke
Ziegelmeier

Hallo,

generell muss man sagen, dass die Garantie nach 3 Jahren erloschen ist und jedes weiteren Entgegenkommen der Firma reine Kulanz darstellt. Der Anspruch auf Reparatur ist demnach erloschen. Auch die Tatsache, dass das Bauteil nicht mehr lieferbar ist, verstößt nicht gegen privatrechtliche Vorschriften. Zwar wurde diese Option zum Zeitpunkt des Kaufs angeboten, ist aber nicht rechtlich bindend. Hat sich beispielsweise die Firmenstruktur oder -politik geändert, kann so etwas durchaus vorkommen.

In diesem Falle würde ich bei dem „neuen“ Gerät anfragen, ob gegen einen geringen Aufpreis eine Garantie möglich ist. Generell ist auch dies eine Ermessensentscheidung der Firma.

Rein geldmäßig betrachtet muss ich sagen, dass es wie ein faires Angebot klingt für 50€ mehr ein komplettes Gerät zu bekommen, statt des Ersatzteiles für 69€. Die Wahrscheinlichkeit, dass am alten Gerät noch mehr kaputt geht ist höher, als dass das neue Geräte ebenfalls diese Mängel aufweist.

Wenn es sich bei dem „neuen“ Gerät tatsächlich um einen unbenutzten Gegenstand hält, fallen die greifen trotz fehlender Garantie die Sachmängelklauseln des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Garantie ist sozusagen in diesem Falle nur ein Bonus. Sollte das Gerät von Beginn an massive Mängel aufweisen, kann man diese geltend machen, da mann das Gerät ja erst jetzt kauft, auch wenn es 2007 schon produziert wurde. Wie es allerdings da mit Ersatzteilen in ein paar Jahren aussieht, ist natürlich wieder Sache der Firma.

Ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

MfG
Saxony88