Kaufvertrag

Liebe/-r Experte/-in,
gilt ein mündlicher Kaufvertrag? 2 hochwertige Fahrräder von 2010 sollten verkauft werden für 4200 €
der Käufer wollte nur 3900€ bezahlen, ist aber trotzdem 400 km angereist, obwohl wir nicht mit dem Preis einverstanden waren. Das war ihm bekannt. Der Käufer will uns auf Schadensersatz verklagen, weil wir gesagt haben, das wir die Räder jemand anderem der mehr bietet verkaufen? Zeugen sind nur die gegenseitigen Ehefrauen.

Wenn der Preis von € 4.200 abgesprochen war und der potentielle Käufer auch zu diesem Preis angereist war, gibt es da nichts zu klagen! Durch seine einseitige Abweichung vom vereinbarten Kaufpreis hat der potentielle Käufer selber seine Anreise ad Absurdum geführt und Ihnen als absprachegetreuem Verkäufer kann daraus kein Nachteil entstehen.

Der Käufer ging von 3900€ aus, er wusste aber, das wir nicht ganz damit einverstanden waren! Danke für Ihre schnelle Antwort!!!

Er kann nicht von etwas ausgehen, das nicht einvernehmlicher Stand der Willensbekundung war. Genau dieser Fakt ist aber die wichtigste Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kaufvertages!

Er kann nicht von etwas ausgehen, das nicht einvernehmlicher
Stand der Willensbekundung war. Genau dieser Fakt ist aber die
wichtigste Voraussetzung für das Zustandekommen eines
Kaufvertages!

Vielen dank, sie haben mir sehr geholfen