Meine Frau hat eine Änderungsschneiderei übernohmen.
In Kaufvertrag steht, dass sie soll „sonstige Verträge,die im Ramen des normalen Geschäftsbetriebes liegen,wie z.B. Verträge mit Versorgungsunternehmen“ übernehmen.
In Kaufvertrag steht, dass sie soll „sonstige Verträge,die im
Ramen des normalen Geschäftsbetriebes liegen,wie z.B. Verträge
mit Versorgungsunternehmen“ übernehmen.
Das bezieht sich wohl auf Versorgungsunternehmen, die z.B. Gas, Wasser und Elektrizität liefern. Ich bin aber gar nicht sicher, ob das so überhaupt formuliert werden kann. Schließlich müssen diese Firmen Ihre Verträge direkt mit dem neuen Eigentümer abschließen.
Scheint mir also schon etwas komisch, diese Formulierung. Im Zweifel, lieber einen Anwalt befragen.
Ich würde nicht in ein bestehendes Vertragsverhältnis eintreten… hier übernimmst Du Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. Das können auch alte Verbindlichkeiten etc. sein… Bei den Versorgern neu anmelden / Zählerstand vermerken. Mietvertrag mit Vermieter neu…
die Frage ist ganz einfach, ob er die Firma übernimmt oder nur das Inventar, die Kunden usw.
Im ersteren Fall übernimmt man sämtliche Forderungen, die gegen den jetzigen Inhaber bestehen, im zweiten Fall bezahlt man für die einzelnen Gegenstände (und Kundenkartei), übernimmt aber keinerlei Pflichten des Vorgängers.