Kaufvertrag

Hallo,

ich habe heute einen kaufvertrag fuer eine kueche unterschrieben. zu hause habe ich noch mal alles nachgeprueft und festgestellt das im vertrag nicht die jenigen geraete stehen die ich eigentlich haben wollte und die fuer welche ich gehandelt habe. das kochfeld den ich haben wollte ist ein ganz anderes model und etwas teuerer (cca. 30euro) und der backofen den ich haben wollte ist auch ein ganz anderes model und ist cca. 200 euro teuerer.

der berater war ziemlich schnell und ich denke das aus diesem grund die feller auch passiert sind.

was kann ich jetzt machen?
kann ich einfach sagen, ich kaufe die kueche aber ohne geraete?

Vielen Dank Gema

Hallo,

grundsätzlich gilt hier, dass du einen Vertrag unterschrieben hast, den du einhalten musst.
Du kannst jedoch versuchen, ihn wegen Irrtums anzufechten, da du ja für Sachen unterschrieben hast, die du nicht wolltest.

Versuch ein Gespräch mit dem Chef des Verkäufers. Wenn deer sich auf nichts einlasst, kannst du mit dem Rechtsanwalt drohen oder auch einen einschalten.
Versprechen, ob das was nützt, kann dir jedoch keiner.

Gruß
HaWeThie

Hallo Gema,
Du kannst den Küchenkaufvertrag innerhalb von 14 Tagen kündigen, zumal
Dir zugesicherte Eigenschaften nicht enthalten sind.
Adresse des Händlers Deine Anschrift
Datum:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich den Küchenkaufvertrag vom … kündigen und vom
Kauf zurücktreten. Dies ist mit dem 14-tägigem allgemeinen Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag begründet, wird von mir zusätzlich begründet mit mündlich versprochenen, aber im Vertrag nicht enthaltenen oder anders geschilderten Eigenschaften, insbesondere verschiedenen Modelländerungen. Ich bitte um Ihre Bestätigung der Vertragsauflösung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Am besten, Du schaffst den Brief selber hin und läßt Dir den Eingang an der Information mit Datum und Unterschrift bestätigen.
Viel Glück!
Chris

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

NEIN, NEIN, und nochmals NEIN!
Hi!

Du kannst den Küchenkaufvertrag innerhalb von 14 Tagen
kündigen,

ARGHHH!

Dies ist mit dem 14-tägigem allgemeinen
Rücktrittsrecht

Zum 7356284. Mal: Es gibt kein allgemeines Rücktrittsrecht bei Kaufverträgen!!!

Die Tatsache, dass der Vertrag wegen Irrtums unter Umständen anfechtbar ist, steht auf einem anderen Blatt…

Liebe Grüße
guido

Ergänzung
Hallo!

Ich gebe dir völlig recht. Noch eine Ergänzung: Kaufverträge kann man niemals kündigen, da man nur Dauerschuldverhältnisse kündigen kann (wie zB Dienst- oder Mietverträge), niemals jedoch Zielschuldverhältnisse (wie zB einen Kaufvertrag). Wenn man hier so groß juristisch auftrumpfen möchte, blamiert man sich bereits an der falschen Begriffswahl (wenn auch eine falsche Begriffswahl rechtlich keine Auswirkungen hat).

Gruß
Tom