Kaufvertrag

Hallo Ihr Experten,

ich habe heute ein KFZ gekauft und bin anscheinend reingefallen. Von Privat gekauft.
12 Jahre alt. Einige, aber nicht gravierende Mängel gefunden, soweit ok.
Aber:
Der Tachostand lautet auf 88000 km.
Nun habe ich im Auto eine Rechnung gefunden, diese Reapartur wurde vor zwei Jahren bei km Stand 172000 durchgeführt. Kein Austauschmotor !
Kann ich da was gegen den Handel unternehmen ? Zum Beispiel Preisnachlass ?

Gruß Jürgen

Hallo,

wurde nirgendwo im Kaufvertrag festgelegt , das der Tachostand
verändert wurde.???
-Eventuell war auch der Tacho defekt und wurde getauscht…???
Aber auch soetwas muß festgehalten werden.

So wie Du es nun schilderst, wäre es für mich eventuell arglistige Täuschung.

Wenn Du einen Preisnachlaß willst, wäre das eigentlich das mindeste.
Aber das wäre dann Deine Entscheidung, obs Du Dich auf sowas einläßt.

Hi!

ich habe heute ein KFZ gekauft und bin anscheinend
reingefallen. Von Privat gekauft.
12 Jahre alt. Einige, aber nicht gravierende Mängel gefunden,
soweit ok.
Aber:
Der Tachostand lautet auf 88000 km.
Nun habe ich im Auto eine Rechnung gefunden, diese Reapartur
wurde vor zwei Jahren bei km Stand 172000 durchgeführt. Kein
Austauschmotor !
Kann ich da was gegen den Handel unternehmen ? Zum Beispiel
Preisnachlass ?

Ich würde sagen, Du dürftest ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages haben.
Gib dem Verkäufer die Kiste zurück.
Es wird zwar jedwede Gewährleistung bzgl. Sachmängeln ausgeschlossen sein. Allerdings dürfte hier eine zugesicherte Eigenschaft, nämlich der deutlich niedrigere Tachostand, fehlen.

Grüße,

Mathias

Vertrag
Hallo Du Experte,

*sieht in diesem Falle auch sonderbar aus, nicht wahr…*

Also:
Du bist also einen Vertrag eingegangen, richtig?

In einem Vertrag verpflichten sich zwei (oder auch mehrere) eine bestimmte Leistung zu erbringen (z.B. einen Ast abzusägen oder auch ein Stück Auto abzugeben oder eben auch eine Zahlung zu leisten).

Der einfachste/simpelste Vertrag besagt, dass jemand etwas tun wird (ohne irgendeine daran gekoppelte Gegenleistung).

Wenn zwei Parteien (Vertragsparteien) sich über den Eigentumswechsel an einem Gegenstand oder einer Leistung gegen Geld einigen, nennt man diesen speziellen Vertrag auch Kaufvertrag.

Üblicherweise, obwohl es zahlreiche Ausnahmen gibt, verpflichten sich bei einem Kaufvertrag also zwei Parteien, jeweils zu einer Leistung (die eine Partei verpflichtet sich das Eigentumsrecht an einem Gegenstand/Recht abzugeben und die andere Partei verpflichtet sich eine Zahlung zu leisten). Der unmittelbare Zusammenhang ist klar ersichtlich.

Nun gehört es zu einem „ordentlichen“ Kaufvertrag, dass der Kaufgegenstand bzw. auch die Leistung auf das Genaueste in den „vertragsrelevanten“ Punkten beschrieben wird - ebenso die Zahlung (z.B. Währung, Menge oder auch Zeitpunkt). Die Genaueste Beschreibung des Kaufgegenstandes ist bei einem Auto (so wie von Dir beschrieben) mit Sicherheit:

Autohersteller und Modell
relevante Angaben zur Technik: z.B. Motor, Getriebe, Räder, Karosserie, An- und Umbauteile, etc., etc. Aber auch eine möglichst genaue Zustandsbeschreibung dieser Technik: z.B. TÜV neu oder auch Reifen 60% etc., etc.
Umso mehr und genauere Angaben gemacht werden um so geringer ein späterer Streit.
Dies gilt natürlich auch für den Kaufpreis: 5000 sind eben nicht 5000!
Mit den einen 5000 können 5000 Rupies gemeint sein, mit den anderen können 5000 Euro gemeint sein. Alles ist möglich. Es liegt im elementaren Interesse beider Vertragspartner alle Aspekte eines Kaufvertrages so präzise als nur möglich zu formulieren.

Soweit zum Grundverständnis.

Und nun zu Deinem speziellen Fall:

Du hast heute ein 12 Jahre altes Auto gekauft und Du meinst einige, aber nicht gravierende Mängel gefunden zu haben.

O.k., es kann immer mal vorkommen, dass es sogenannte „versteckte Mängel“ gibt, welche erst nach einer gewissen Zeit der Nutzung erkannt werden.

Der Tachostand lautet auf 88000 km.

Ein Tachostand (was auch immer dieser auch anzeigen möge) ist mit Sicherheit kein versteckter Mangel, denn ein Tachostand ist jederzeit und auf den ersten Blick ersichtlich.

Nun habe ich im Auto eine Rechnung gefunden, diese Reapartur
wurde vor zwei Jahren bei km Stand 172000 durchgeführt. Kein
Austauschmotor !

Worin liegt hier ein Problem? Vielleicht hast Du auch einen Tischtennisball oder gar eine Bananenschale gefunden. Die Leute hinterlassen die unglaublichsten Dinge in Autos.
Warum sollte eine im Auto gefundene Rechnung nicht einen Km Stand von 172000 ausweisen? Weshalb sollte diese gefundene Rechnung einen Austauschmotor ausweisen?

Kann ich da was gegen den Handel unternehmen ? Zum Beispiel
Preisnachlass ?

O.k., ich vermute jetzt mal, dass Du mit Deinem heutigen Kaufvertrag nicht mehr zufrieden bist.
Nun…
Hast Du Deinen Teil des Kaufvertrages erfüllt?
hast Du den vereinbarten Kaufpreis bezahlt?
Hat Dein Vertragspartner seinen Teil des Kaufvertrages erfüllt?
Offensichtlich hat er.

Nun, dann ist der Kaufvertrag rechtens und gültig.

Solltest Du nun, im Nachhinein, relevante Vertragsmängel beweisen können hast Du selbstverständlich das Recht auf eine sogenannte „Wandlung“. Diese „Wandlung“ bedeutet, dass Dein Vertragspartner von Dir die Gelegenheit eingeräumt bekommt den Kaufgegenstand in eine vertragsgemässe Form/Zustand zu bringen. Dazu musst Du ihm ausreichend Zeit einräumen. Erst wenn ihm dies nicht gelingen sollte (oder er nicht will) wird er Dir einen Gegenvorschlag der Wandlung unterbreiten müssen. Sollte aber auch dies missglücken gäbe es die Möglichkeit, dass Du auf eine Wandlung in Form (Geld gegen Ware) einer Vertragsaufhebung zielen könntest.

Alles klar?

Ich hoffe dieser kleine Denkansatz war ein klein wenig hilfreich.

Freundliche Grüsse
Anonym

PS: Ach ja, man fällt nur in Gruben rein.

Aktuelle Urteile - Tachostand
Hallo Jürgen,

evtl. helfen Dir die nachfolgenden links bei der Entscheidungsfindung weiter:
http://www.abendblatt.de/daten/2004/06/26/311622.html
http://www.uena.de/news/archiv/?id=1472855

Viele Grüsse
Eve*

kleine Ergänzung
Hallo Jürgen,

Beitrag aus der heutigen Plusminus Sendung in der ARD:
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?iid=235

Gruss
Eve*

Sowas „interessantes“ habe ich selten gelesen… :wink:

Oh Gott oh Gott oh Gott, was sollen denn diese Ausführungen darüber, was ein Kaufvertrag ist??? Völlig am Thema vorbei.

Im Übrigen berechtigt ein manipulierter Tacho zur Anfechung wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB.

Levay

Obwohl
ich in Deiner Erziehung deutliche Lücken zu erkennen meine, lieber Levay,

will ich kurz antworten:smile:

Das Originalposting lässt vermuten, dass der Schreiben möglicherweise eben nicht weiss was ein Vertrag ist.

Dein Beitrag hat mich jetzt doch tatsächlich kurz verunsichert - also habe ich den Ursprungsartikel nochmal gelesen. Aber - in der Tat - von einem manipulierten Tacho ist keine Rede.

Versuchs doch bitte nochmal, Levay.
Manchmal ist Reden(schreiben) eben nur Silber.

Freundliche Grüsse
Anonym