…nochmal ich, habe gerade die Frage von Ayla weiter unten gelesen - wie kann ich mir denn das Zustandekommen des Kaufvertrages genau vorstellen - ich dachte bisher, es wird ein Termin gefunden, wo Vorbesitzer und Käufer zum Notar gehen, dort unterschreiben und fertig. Klar, dass es mir lieber wäre, den Vertrag prüfen zu lassen - nur können uns da anderweitig Nachteile entstehen, z.B. dass die Verkäufer sich wegen der Wartezeit einen anderen Käufer suchen, der gleich unerschreibt? (Gibt tatsächlich noch einen Interessenten, der mit uns um das Haus „kämpft“) Hatte nur das Gefühl, wir waren schon ein bisschen nervig, weil wir uns das Haus 3x angesehen haben und einen Bauexperten mitgenommen hatten…es war aber alles ok an dem Haus…
Vielen Dank für Eure Tipps und Erfahrungen!
Tanja
Hallo Tanja,
nur wer extrem blauäugig ist, oder „seinen“ Notar hat, mit dem er schon zig gleichlautende Verträge gemacht hat (was bei Privatpersonen vermutlich nihct der Fall ist) geht einfach nur zum Termin und setzt seinen Friedrich-Wilhelm unter den vorgelegten Entwurf. Und auch kein Notar, der seinen Job ordentlich macht, würde dies erwarten.
Es sollte so sein, dass in dem Moment, in dem man sich handelseinig wird, auch der Notar bestimmt wird. Also entweder gleich einen konkreten Notar, oder zumindest wer den Notar aussucht. Die Partei, die den Notar aussucht, nimmt dann dorthin Kontakt auf und bespricht die Sache. Der Notar macht dann einen Entwurf, der an beide Seiten raus geht.
Und da man als Laie da nur Bahnhof versteht, nimmt man diesen Entwurf und geht auf dem schnellsten Wege damit zum Fachmann. Der erkennt grobe Auffälligkeiten üblicherweise auf den ersten Blick und wird einige Fragen hierzu stellen. Dabei geht es üblicherweise ja auch nicht um grundsätzlich verbotene Dinge, sondern eher um Formulierungen, die sich am Rande der Neutralität bewegen und ggf. die andere Seite bevorzugen könnten. Es ist dann ganz alleine Sache der Partei, ob sie dies dann akzeptieren will/kann oder nachverhandelt. Sinn der Sache ist also eine Bewusstmachung ggf. auch anders zu vereinbarender Punkte und eine Erklärung der Hintergruünde zu bestimmten Klauseln. Ich habe allerdings tatsächlich auch schon in dem ein oder anderen Fall ganz unglaubliche Sauereien in solchen Verträgen gefunden, deren Bedeutungsschwere dem Laien überhaupt nie klar geworden wäre.
Ist alles OK, wird unterschrieben, gibt es noch Bedarf, muss ggf. nachverhandelt werden (und kann/sollte man die Sache im Zweifelsfall auch noch scheitern lassen). Welche Konsequenzen man zieht und wie die andere Seite auf aufgedeckte Mängel des Entwurfs reagiert ist immer Sache des konkreten Einzelfalls.
Verzögerungen sollten durch die Überprüfung nur dann auftreten, wenn tatsächlich nachverhandelt werden muss (aber dann hätte die Sache ja auch einen guten Grund). Selbstverständlich sollte man dem Kollegen aber auch rechtzeitig klar machen, welches zeitliche Fenster er für die Überprüfung hat.
Gruß vom Wiz
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Beim Notar einen falschen Vertrag zu unterschreiben, ist weit gefährlicher, als vielleicht das Objekt nicht zu bekommen.
Bei Privatverkäufen bestehender Objekten sollte man nach Bewertung durch einen - kostenpflichtigen - Fachmann gemeinsam einen Notar aufsuchen und ihn beauftragen, einen Kaufvertrag aufzusetzen. Wenn beide anwesend sind, wird der Notar versuchen, seine rechtlich eingeschränkte Beratung (er ist zur Neutralität verpflichtet und hat die Aufgabe, die zivilrechtliche Seite zu beachten) auf einen ausgewogenen Vertragstext legen.
Wenn nur eine Vertragspartei (z.B. der Verkäufer) den Notar aufsucht, so kann dieser den Text und die damit verbundenen Konsequenzen beeinflussen.
Bei Wohnungskauf ist der Hintergrund auch wichtig, die Protokolle der Eigentümerversammlungen.
Wenn man sich nicht sicher ist, kann man auch beim Bauamt nachfragen, was dort geplant ist und ob das Kaufobjekt auch regulär (Schwarzbau) errichtet wurde. Hier in München (und bestimmt auch anderswo) fielen manch stolze Käufer aus allen Wolken, als man erfuhr, dass dieses Haus ohne Genehmigung gebaut wurde.
Beim Kauf von geplanten Objekten (z.B. vom Bauträger) ist Vorsicht geboten. Diese sind meist zu Gunsten des Bauträgers verfasst.
Wenn Sie beim „Profi“ kaufen wollen, scheuen Sie sich nicht, nach referenzen zu fragen und besuchen Sie diese Käufer. Mindestens die Hälfte gibt Ihnen gerne Auskunft. Dies ist zwar keine Garantie für die Zukunft, reduziert das Risiko aber erheblich.
Da der Kauf einer Immobilie das Teuerste darstellt, was sich jemand in seinem Leben leistet, ist auch die entsprechende Vorsicht angebracht. Dabei helfen UNABHÄNGIGE Fachleute, die natürlich nicht kostenfrei arbeiten können.
Gruss
Friedrich Pausch
weitere Fragen bitte direkt an mich, da ich nur sporadisch im Forum bin.
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