Hallo,
mal angenommen, irgendjemand, nennen wir ihn Willi, würde in einem Laden mündlich unter Angabe von Name und Telefonnummer etwas bestellen, was er dringend braucht. Willi wird zugesagt, dass die Ware „Mitte nächster Woche“ da ist. Leider ist dem aber nicht so! Der Verkäufer hält den Liefertermin nicht ein… und Willi braucht die Ware doch so dringend!
Ist es denn durch die mündliche Bestellung überhaupt zu einer rechtlichen Verpflichtung zur Abnahme der Ware gekommen? Was muss Willi ggf. tun, um die Bestellung rückgängig zu machen und die Ware woanders bestellen zu können.
…der arme Willi…
Viele Grüße
jens
Ja,
wenn der Verkäufer die Bestellung entgegengenommen und akzeptiert hat, ist ein rechtgültiger Kauf-und Liefervertrag zustande gekommen.Also: Nachfrist setzen, bei Nichterfüllung Ersatz irgendwo anders her besorgen. Wenn dadurch höhere Kosten entstehen, diese dem (alten ) Verkäufer aufs Auge drücken. Bei allem besteht das Problem der Nachweisbarkeit, worauf sich der 1. verkäufer mit Sicherheit berufen wird.
Egal, ich würde auf jeden Fall erst mal versuchen Ersatz zu bekommen…den Rest kann ich ja immer noch versuchen
in diesem Sinne
Goldfinger
Danke!
… nehmen wir mal an, Willi hätte die Ware heute bekommen. Dann wäre das ja erledigt.

Hallo Jens,
grundsätzlich ist die Frage, ob der Käufer noch ein Interesse an der Ware hat. Eigentlich hat es sich wie ein Fixgeschäft angehört mit dem üblicherweise bei Terminüberschreitung das Abnahmeinteresse wegfällt. Dann könnte man von einer weiteren Vertragsverwirklichung absehen.
Da aber vorliegend scheinbar noch Bedarf an der Ware besteht, ist eine Abnahmeverpflichtung wohl anzunehmen.
Sollte durch die Verspätung jedoch ein Schaden entstanden sein, könnten allerdings entsprechende Ersatzforderung im Raume stehen.
mfg
Klaus