Kaufvertrag - 3 Fragen hierzu

Hallo Zusammen,

wir haben heute den Entwurf des Kaufvertrages für unser gebrauchtes Einfamilienhaus bekommen - wir sind die Käufer.

Am Freitag wird der Entwurf von unserem Immobilienberater durchgesehen - er hat Fachwissen, was Notarverträge angeht.

Vorher sind mir als Laie allerdings 3 Dinge aufgefallen, die ich Euch als Wissende gerne fragen würde - bis Freitag ist es so lange…;o)

  1. Anzahlung Kaufpreisrate: war zum 10.08.05 besprochen mit den Verkäufern - nun ist die Rede von "binnen vierzehn Tagen ab dem Datum des Notarschreibens, in dem der N. mitteilt: Vormerkung f. Käufer wurde im Grundbuch…eingetragen; Freistellung von Vormerkung liegen vor u. Auflagen können erfüllt werden; Erklärung der Gemeinde über Nichtausübung,-bestehen v. Vorkaufsrechten liegt vor ----spätestens am 10.8. -wann soll denn nun das Geld überwiesen werden? gekündigt ist es (kann es technisch auch erst) im August - ist das ein Problem?

  2. Was sind evtl. Ablösebeträge? Was wird damit gemeint?

und 3. und am wichtigsten für mich:
Erschließungskosten - öffentliche Lasten - trägt ab heute der Käufer - ist das rechtens, obwohl darüber mit uns nicht gesprochen wurde und wir das Haus erst Mitte September mit Schlüsselübergabe und Restpreiszahlung bekommen?

Herzlichen Dank, dass Ihr mir 2 schlaflose Nächte erspart,
Liebe Grüße!
Tanja

Hallo Tanja,

  1. Anzahlung Kaufpreisrate: war zum 10.08.05 besprochen mit
    den Verkäufern - nun ist die Rede von "binnen vierzehn Tagen
    ab dem Datum des Notarschreibens, in dem der N. mitteilt:
    Vormerkung f. Käufer wurde im Grundbuch…eingetragen;
    Freistellung von Vormerkung liegen vor u. Auflagen können
    erfüllt werden; Erklärung der Gemeinde über
    Nichtausübung,-bestehen v. Vorkaufsrechten liegt vor
    ----spätestens am 10.8. -wann soll denn nun das Geld
    überwiesen werden? gekündigt ist es (kann es technisch auch
    erst) im August - ist das ein Problem?

Dass die Voraussetzungen für die Fälligkeit
des Kaufpreises vor der ersten Zahlung erfüllt sein müssen, ist normal; richtigerweise sollte es jedoch heissen „nicht vor dem 10.8.“.

  1. Was sind evtl. Ablösebeträge? Was wird damit gemeint?

Vermutlich sind noch Grundschulden am Kaufobjekt eingetragen, deren zugrundeliegenden Darlehen aus dem Verkaufserlös zurückgezahlt werden müssen. Es sollte sichergestellt sein, dass aus dem nach der Anzahlung verbleibenden Restkaufpreis diese Darlehen auch tatsächlich zurückgezahlt werden können. Eine entsprechende Bestätigung der abzulösenden Bank sollte auch Voraussetzung für die Anzahlung sein.

und 3. und am wichtigsten für mich:
Erschließungskosten - öffentliche Lasten - trägt ab heute der
Käufer - ist das rechtens, obwohl darüber mit uns nicht
gesprochen wurde und wir das Haus erst Mitte September mit
Schlüsselübergabe und Restpreiszahlung bekommen?

Das ist nicht ungewöhnlich, wobei nicht der Zugang der Rechnung sondern das Durchführungsdatum als Stichtag vereinbart werden sollte.

Freundliche Grüße

wolle

  1. Anzahlung Kaufpreisrate: war zum 10.08.05 besprochen mit
    den Verkäufern - nun ist die Rede von "binnen vierzehn Tagen
    ab dem Datum des Notarschreibens, in dem der N. mitteilt:
    Vormerkung f. Käufer wurde im Grundbuch…eingetragen;
    Freistellung von Vormerkung liegen vor u. Auflagen können
    erfüllt werden; Erklärung der Gemeinde über
    Nichtausübung,-bestehen v. Vorkaufsrechten liegt vor
    ----spätestens am 10.8. -wann soll denn nun das Geld
    überwiesen werden? gekündigt ist es (kann es technisch auch
    erst) im August - ist das ein Problem?

Diese Vereinbarung ist Standard, kann aber ergänzt werden, wie:
„…, jedoch nicht vor dem 10.8.2005.“
Was heißt hier Anzahlung Kaufpreisrate? Da es sich um ein bestehendes Objekt handelt, wird normalerweise der Kaufpreis in einer Summe bezahlt.
Der Kaufpreis sollte in einer Summe bezahlt werden. Gegebenenfalls kann man der Verkäuferseite auch eine Finanzierungszusage der Bank als Sicherheit geben.

  1. Was sind evtl. Ablösebeträge? Was wird damit gemeint?

Unter Ablösebeträge kann man auch Erschließungskosten bezeichnen, wenn die Stadt mit den Eigentümern eine Ablösevereinbarung getroffen hat.
Bestehende Verbindlichkeiten des Verkäufers im Grundbuch sind im Vertrag aufgeführt und sowohl die Summe, als auch der Gläubiger genannt.
Vielleicht solltet Ihr mich kurz telefonisch kontaktieren, da die Aussage nicht genau genug ist.

und 3. und am wichtigsten für mich:
Erschließungskosten - öffentliche Lasten - trägt ab heute der
Käufer - ist das rechtens, obwohl darüber mit uns nicht
gesprochen wurde und wir das Haus erst Mitte September mit
Schlüsselübergabe und Restpreiszahlung bekommen?

Es ist wieder der Standardtext, der dahingehend abgeändert werden sollte, dass mögliche öffentliche Lasten, Erschließungskosten, erst ab heute (10.8.2005), der Käufer trägt. Erfolgte, aber noch nicht abgerechnete Erschließungskosten, etc, trägt bis zu diesem Zeitpunkt der Verkäufer.
Ist der Kaufpreis so interessant, dass man Geld bezahlt, ohne das Objekt nutzen zu können?
Warum wird diese Vereinbarung getroffen?
Was gibt es dafür an Gegenleistung?
Vielleicht ist ein Telefonat hilfreich, bevor man Fehler macht.

Eine Anmerkung zum Schluss: Wenn der Immobilienberater vermittelnd tätig war, so ist die Neutralität nicht gewährleistet, da er ja interessiert ist, den Kauf abzuschließen.

Gruss
Friedrich Pausch
www.Immobilienratgeber.com