Kaufvertrag ändern

Hallo
Mein Mann und ich haben im Mai ein Auto bei einem Händler gekauft. Auf seinen Namen. Nun, da ich selbstständig bin und nach Rücksprache mit meinem Steuerberater möchten wir das Auto gerne auf meinen Namen ändern lassen. Die Autofirma sagt dazu, das gehe nicht, weil das so im kaufvertrag stünde.Dann geht die Rechnung automatisch an den Kaüfer . Man könne die Rechnung bzw. den Kaufvertrag nicht ändern. Angeblich, weil es ein neues Warenwirtschaftssystem gebe und er nicht mehr in die alten Verträge käme. Wir haben gar keinen Kaufvertrag erhalten, sondern eine „Verbindliche Bestellung“
Kann mir jemand Auskunft geben, ob ich nachträglich die Rechnung ändern und das Auto auf meinen Namen ändern lassen kann?

Danke
Mia

In einer Rechnung (Kaufvertrag) in einen Warenwirtschaftssystem kann man normalerweise keinen Namen ändern. Aber man kann die Rechung stornieren und eine neue schreiben.
Womöglich hat der Autohändler vielleicht die Rechnung nicht in der Form in seine Buchhaltung gegeben (oder mit anderen Zahlen) damit er weniger beim Finanzamt versteuern muss, da private Leute gewöhnlich keine Rechnung beim Finanzamt einreichen und so der Schwindel nicht auffliegt. Von gewerblichen an gewerblichen Verkauf holt jeder Vor- und Umsatzsteuer vom Finanzamt. Das kann von den Finanzbehörden leicht abgeglichen werden.

Hallo,

Danke für die Antwort,
wir haben ja eine REchnung erhalten. Die ist auch soweit richtig ausgestellt.Und es war ein Angestellter. Ich vermute, dass es ihm zu aufwändig ist, den Kontrakt zu stornieren, Kunden neu anlegen u.s.w. Vielleicht geht es ja mit Name ändern, Stempeln und gegenzeichnen. Mir stellt sich die Frage,ob man den Namen nachträglich ändern darf, da es sisch um eine andere Person handelt.
Schöne Grüße
Mia

Guten Tag,

leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen, weil ich die Frage nicht beantworten darf. Lesen Sie bitte hierzu die Forenregeln.

Gruß

=====
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…

Hallo,

ich verstehe die Frage nicht ganz. Einerseits wurde ein Auto verbindlich bestellt und andererseits kein Kaufvertrag abgeschlossen, aber das Auto ist bereits da und wird genutzt (also de facto ist ein Kaufvertrag geschlossen worden)?

War dann also die verbindliche Bestellung der Kaufvertrag?

Meines Erachtens ist es übrigens korrekt, dass man nachträglich einen Kaufvertrag nicht ändern kann. Ein Vertrag wird zwischen zwei Parteien geschlossen. Diese Willenserklärung wird schriftlich niedergelegt (in der Regel nach den Vorschriften des BGB).

Als Verkäufer hätte ich übrigens kein Interesse daran, den Vertrag nachträglich zu ändern, auch wenn das ginge, da es mir nichts bringt.

Die „Rechnung“ muss nicht in Bezug mit dem Kaufvertrag gesetzt werden. Wer schlussendlich die Rechnung begleicht ist m.E. nicht wirklich entscheidend. Entscheidend ist der Kaufvertrag (auch wenn er verbindliche Bestellung heißen würde).

Ich würde sagen zu spät - lass mich aber gerne auch von anderen Rechtsmeinungen überzeugen. BGB ist nicht meine Königsdisziplin…

Grüße
der Who_knows

Hallo Sunana,
nun habe ich noch einmal mit der Autofirma gesprochen. Mir wurde von dem Verkäufer gesagt, es ginge definitiv nicht, da das Geschäftsjahr abgeschlossen sei. Ich bat ihn, mir das schriftlich zu geben.Er sagte, er würde die Buchhaltung fragen, ob sie gewillt sei, das zu tun. Mal sehen. Da gibt es wohl keine Lösung und ich bekomme diese Rechnung nicht umgeschrieben:frowning:
Schöne Grüße
Mia

Hallo
kann man nachträglich eine Rechnung auf den Namen der Ehefrau umschreiben lassen?
Spielt es eine Rolle, ob der Jahresabschluss bei dem Händler stattgefunden hat
Danke
Mia

Hallo Mia,
mit dem Geschäftsjahr abgeschlossen ist etwas dran, gerade wenn es sich um eine GmbH handelt. Dann würde ich auch keinen Namen mehr ändern. VG sunana

Hallo Mia,
mit dem Geschäftsjahr abgeschlossen ist etwas dran, gerade
wenn es sich um eine GmbH handelt. Dann würde ich auch keinen
Namen mehr ändern. VG sunana

Danke Gruß
Mia

Hallo miadawid,
der Kaufvertrag wurde seinerzeit rechtskräftig abgeschlossen - rückwirkend darf er nicht abgeändert
werden. Hier spielen rechtliche Gründe eine Rolle.
Aber ohne Probleme kann das Auto auf Dich umgeschrieben werden - selbst wenn Du es pseudo durch
Kaufvertrag von Deinem Mann erwirbst!
Hierzu kannst Du Dir kostnfrei einen Kaufvertrag von ADAC etc. herunterladen.

hallo Peterundsoehne
Vielen Dank für die Info.
Leider kann ich bei Privatkauf die Vorsteuer nicht mehr geltend machen.Wir haben wahrscheinlich ziemlich gepennt beim Autokauf.

Schöne Grüße
Mia

Hallo Mia,
das könntest Du am schnellsten und effektivsten direkt mit deinem Finanzamtbearbeiter besprechen.
Auch das sind Mensschen, die gar so manchen Tipp haben.
Und bei einem Tipp hast Du die Absegnung obendrauf!

Viel Erfolg!

ja klar, danke
Mia

Hallo Mia,
es tut mir leid, ich kann Dir leider keine Antwort geben. Ich hoffe Du erhälst noch die gewünschte Auskunft.
Lieben Gruß
Trillian