Kaufvertrag außerhalb von Geschäftsräumen

Was genau definiert die Geschäftsräume einer Firma?
Also es geht um folgenden hypothetischen Vorgang: Auf dem Parkplatz trifft Partei A den Verkäufer B. Der holt eine Ware aus seinem Lager und bringt es zur Partei A, der sich dann zum Kauf entscheidet. Es wird vor Ort eine Quittung geschrieben und das Geld übergeben.
Letztlich will ich mit der Frage darauf hinaus, ob für ein solches Geschäft nicht eine Reisegewerbekarte notwendig wäre? Und ferner stellt sich die Frage, ob der Kaufvertrag so überhaupt zustande kommen konnte?

Vielleicht sollte in der hypothetischen Situation noch einmal differenziert werden, ob der Parkplatz der betreffenden Firma gehört, oder nicht? Deswegen eben auch die Frage, wie die Geschäftsräume einer Firma definiert sind.

Hi,
http://de.wikipedia.org/wiki/Reisegewerbe

Also der entscheidende Satz hierfür ist folgender:
„wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung“

Partei A wird ja sowas gesagt haben wie: Ich hätte gerne ein Teil X, somit hat B einfach auf den Parkplatz geliefert.

Geschäfte kann man machen wo man will- Ich habe schon massenhaft Verträge in Kneipen, Hotels oder auf Baustellen gemacht und bin deswegen noch lange kein reisender Rosenverkäufer :wink:

Und ferner stellt sich die Frage, ob der Kaufvertrag so überhaupt zustande kommen konnte?

Selbst wenn jemand was verkauft ohne eine (dafür benötigte) Reisegewerbekarte zu haben heisst das nicht, daß automatisch alle Verträge ungültig sind.
Meiner Meinung nach würde das nur den Verkäufer eine Strafe kosten, der Vertrag mit A wird davon nicht berührt, aber da bin ich mir nicht sicher.

Gruß
Nick H
P.S.: Der Versuch aus übereilt geschlossenen Geschäften aufgrund irgendwelcher cleveren juristischen Winkelzüge rauszukommen geht meistens nach hinten los.

War rein Interesse halber. Die Frage ist in einer Diskussion einmal aufgetaucht und ich konnte keine klare Analyse eines solchen Vorganges finden. Den Hinweis auf die „vorherige Bestellung“ habe ich zwar schon gelesen, fand das aber nicht so eindeutig. Dafür bin ich ja auch kein Jurist.

Vielen Dank für die Antwort!